Im Rahmen meiner Bachelorarbeit hab ich folgendes Problem konfrontiert, und bitte um Ihre Unterstützung.
Wie werden Verluste einer stillen Gesellschafter an einem Unternehmen, soweit seine Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten ist, steuerlich beurteilt. Sind die Verluste ganz abzuziehen, weil der stille Gesellschafter unterliegt §20 Abs 8 und somit gewerbliche Einnahmen bezieht. Oder liegen Einschränkungen.
Ich bitte um Ihre Hilfe, und wünsche Ihnen schönen Tag.