Verluste von stillen Gesellschaft

Im Rahmen meiner Bachelorarbeit hab ich folgendes Problem konfrontiert, und bitte um Ihre Unterstützung.

Wie werden Verluste einer stillen Gesellschafter an einem Unternehmen, soweit seine Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten ist, steuerlich beurteilt. Sind die Verluste ganz abzuziehen, weil der stille Gesellschafter unterliegt §20 Abs 8 und somit gewerbliche Einnahmen bezieht. Oder liegen Einschränkungen.

Ich bitte um Ihre Hilfe, und wünsche Ihnen schönen Tag.

Hallo,
leider nicht mein Fachgebiet!
Gruß,
S. Schramm

Im Rahmen meiner Bachelorarbeit hab ich folgendes Problem
konfrontiert, und bitte um Ihre Unterstützung.
Wie werden Verluste einer stillen Gesellschafter an einem
Unternehmen, soweit seine Beteiligung im Betriebsvermögen
gehalten ist, steuerlich beurteilt. Sind die Verluste ganz
abzuziehen, weil der stille Gesellschafter unterliegt §20 Abs
8 und somit gewerbliche Einnahmen bezieht. Oder liegen
Einschränkungen.

Guten Tag,
leider bin ich mit der steuerrechtlichen Problematik diesbezüglich nicht vertraut. Bitte wenden Sie sich an einen passenderen Experten.

MfG,
J.Kaiser

Hallo ichg,

da bin ich leider der falsche Ansprechpartner.

Viele Grüße,

Halford