Hallo zusammen,
angenommener Fall:
NV-Bescheinigung 2014-2016
Jahressteuerbescheinigung 2014: Erträge 1200
und Verlustbescheinigung NV: Verluste 0 Aktien, 9.000 Sonstige
Jahressteuerbescheinigung 2015: Erträge 13.200, davon 12.800 Aktien
Jahressteuerbescheinigung 2016: Erträge 57, davon 14,00 Aktien
und Verlustbesch. Teil1(normale,§43): Verluste 0 Aktien, 0 Sonstige
und Verlustbescheinigung T2 NV: Verluste 50.000 Aktien, 0 Sonstige
(Man verzeihe mir dass die Formatierung bei leider nicht so dargestellt wird wie ich sie eingegeben habe)
.
Hätte die NV-Bescheinigung 2015 zurückgegeben werden müssen, weil
13.200€ Gewinn zusammen mit der Rente(12x1000€) den Freibetrag übersteigen,
oder
brauchte sie nicht zurückgegeben werden, weil die 9.000€ Verlust vom Vorjahr dafür gesorgt hätten dass man insgesamt keine Steuern hätte zahlen brauchen ??
.
Weiter:
Angenommen die NV wurde nicht zurückgegeben, weil man glaubte dass bei die Berechnung im FA eine zu zahlende Steuer von 0€ ergeben hätte, und es wird jetzt(11/17) eine NV für 2017-2019 beantragt und genehmigt.
Darf dann in 2017 ein Gewinn von 60.000€ realisiert werden, ohne die NV abgeben zu müssen ??
(Rente sind 12x1000€)
.
Es ist sehr wichtig dass die Auskuft sicher ist – denn man möchte natürlich
weder Steuer hinterziehen noch an falsche Stelle verschenken
Vielen Dank für eure Hilfe ! !