Hallo,
angenommen ein Steuerpflichtiger hat aus dem Jahr 2008 einen festgestellten Verlustvortrag von 2.700 €.
Weiterhin angenommen, er hat im Jahr 2009 weitere Verluste in Höhe von 1.660 € angesammelt. Diese Verluste resultieren aus Aktien-, Zertifikat- und Optionsscheingeschäften, bei welchen die Anschaffung teilweise vor dem 01.01.2009 und der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgte bzw. die Anschaffung und der Verkauf in 2009 erfolgte. Die 1.660 € sind die vom Finanzamt ermittelte Summe der Gewinne/Verluste nach altem Recht (ohne Abgeltungssteuer) verrechnet mit den Gewinnen/Verlusten nach neuem Recht (mit Abgeltungssteuer).
Nun meine Frage:
Wenn das Finanzamt für das Jahr 2009 nun feststelt, dass der Verlsutvortrag zum 31.12.2009 4.360 € beträgt, wie kann dann in den Folgejahren noch nachvollzogen werden, welcher Verlust aus der Zeit vor dem 01.01.2009 resultiert (und damit nur noch bis zum 31.12.2013 vorgetragen werden darf) und welcher Verlust sozusagen ein „neuer Verlust“ ist?