Verlustfeststellung Altverluste/Neuverluste

Hallo,

angenommen ein Steuerpflichtiger hat aus dem Jahr 2008 einen festgestellten Verlustvortrag von 2.700 €.
Weiterhin angenommen, er hat im Jahr 2009 weitere Verluste in Höhe von 1.660 € angesammelt. Diese Verluste resultieren aus Aktien-, Zertifikat- und Optionsscheingeschäften, bei welchen die Anschaffung teilweise vor dem 01.01.2009 und der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgte bzw. die Anschaffung und der Verkauf in 2009 erfolgte. Die 1.660 € sind die vom Finanzamt ermittelte Summe der Gewinne/Verluste nach altem Recht (ohne Abgeltungssteuer) verrechnet mit den Gewinnen/Verlusten nach neuem Recht (mit Abgeltungssteuer).

Nun meine Frage:
Wenn das Finanzamt für das Jahr 2009 nun feststelt, dass der Verlsutvortrag zum 31.12.2009 4.360 € beträgt, wie kann dann in den Folgejahren noch nachvollzogen werden, welcher Verlust aus der Zeit vor dem 01.01.2009 resultiert (und damit nur noch bis zum 31.12.2013 vorgetragen werden darf) und welcher Verlust sozusagen ein „neuer Verlust“ ist?

Hallo!

Der neue Verlust wird in aller Regel nicht vom Finanzamt festgestellt, sondern bei der Bank! Bei der Bank wird ein Verlusttopf geführt für jeden Kunden. Es ist auch so, dass der Topf der zum 31.12.2009 besteht mit Erträgen aus 2010 verrechnet wird.

Einzige Möglichkeit diesen Verlust in die Steuererklärung zu bekommen ist, dass man den Verlusttopf „leeren“ lässt, das geht mit einem Antrag bei der Bank. Dann erhält man eine BEscheinigung für die Steuererklärung und kann dann dort mit Erträgen anderer Kreditistitute verrechnen oder vortragen lassen.

Im Verlustfeststellungsbescheid wird auch zwischen den Eunkunftsarten getrennt. Der Verlust aus Vor-Abgeltungsteuerzeit ist geregelt in §23 EStG, der neue Verlust in §20(2) EStG. Dies wird im Verlustfeststellungsbescheid auch unterschieden.

Gruß

Jörg

Zusatz

Einzige Möglichkeit diesen Verlust in die Steuererklärung zu
bekommen ist, dass man den Verlusttopf „leeren“ lässt, das
geht mit einem Antrag bei der Bank. Dann erhält man eine
BEscheinigung für die Steuererklärung und kann dann dort mit
Erträgen anderer Kreditistitute verrechnen oder vortragen
lassen.

Diese Bescheinigung für 2010 hätte bis gestern beantragt werden müssen.

VG
e

Das heißt, wenn im Feststellungsbescheid nur von Verlusten gemäß §23 die Rede ist, betrifft dies nur die Altverluste?

Sind Verluste aus dem Verkauf von Fonds, welche z. B. am 28.12.2008 angeschafft und im August 2009 verkauft wurden, Altverluste gemäß §23 oder Neuverluste?

Altverluste, da Anschaffung vor Aera der Abgeltungsteuer

Gruß

Jörg