Verlustreicher investmentfonds- bankempfehlung

Ich hörte, dass Banken nach neuerem Recht verpflichtet seien, Verluste zu ersetzen, wenn sie ihren Kunden Immobilienfonds empfohlen hatte.

Meine damalige Bank hatte mir ein Anlage-Depot angeboten, das mit einem Fonds bestückt war(der erste Teil des frommen Namens bezog sich auf die Investmentfirma, der zweite trug den Namen der Bank).
Dies wurde mir erst später bewusst, als die Bank in einer anderen aufging und dieses Depot, (das heißt der Fond) um mehr als die Hälfte nachgegeben hatte.

Ich müsste mich also jetzt an die Bank wenden, in der die meine Bank aufgegangen ist – und die mir später nahe gelegt hatte, den mittlerweile sehr reduzierten Formen (das so genannte Anlagedepot) abzustoßen?!

Meine Frage ist nun, wie ich der vorzugehen habe, und ob es überhaupt einen Sinn macht, jetzt, nach bald zehn Jahren, die Verluste zurückzufordern?

Hallo Usersusie,
also grundsätzlich ist es nicht so das wenn man Immobilienfonds gekauft hat, einem die Verluste ersetzt werden ^^
Es geht da primär um die so genannte Beraterhaftung die es seit neuestem gibt! Das hat grundsätzlich aber nichts damit zu tun wie sich die Anlage im Laufe der Zeit entwickelt… sondern eher viel mehr was der Berater zu Beginn der Anlage empfohlen hat.

So allgemein und undeutlich wie das ganze von Ihnen ausgedrückt worden ist, kann ich hierzu natürlich nichts genaues sagen.
Es müsste auch abgewogen werden, um welche Beträge es sich tatsächlich handelt um eine eventuellen Schadensersatz zu stellen etc.

MfG
Michael

Hallo!

  1. Ich hörte, dass Banken nach neuerem Recht verpflichtet seien, Verluste zu ersetzen, wenn sie ihren Kunden Immobilienfonds empfohlen hatte.

-naja, das wäre ne schöne wertgarantie, aber das haut wohl nicht hin. denke mal, die bankenlobby würde diesen gesetzesenbtwurf gelinde gesagt „atomisieren“…

Ich müsste mich also jetzt an die Bank wenden, in der die meine Bank aufgegangen ist – und die mir später nahe gelegt hatte, den mittlerweile sehr reduzierten Formen (das so genannte Anlagedepot) abzustoßen?!

-richtig. sollte es mängel in der beratung gegeben haben, wäre zuerst das gespräch mit der bank zu suchen. wenn uneinigekeit besteht über vorgänge der in vergangenheit, bleibt der verbraucherschutz oder der ombudsmann. 10 jahre ist meines wissens nach seit 2011 die neue verjährungsfrist bei wertpapierfalschberatungen. aber diese nachzuweisen ist sehr schwer, und warum erst so spät nach fast 10 jahren? und der name hat ja nun nix mit der kursentwicklung zu tun, klar nimmt jede bank die eigenen fonds ud versucht stets regelmäßig zu tauschen, egal ob bei gewinnen oder verlusten, argumentieren läßt sich immer aus bankensicht. einfach bei o.a. stellen anklopfen, aber vorher am besten genau die fakten notieren, welche unzureichend oder nicht genannt wurden.

gruss, bordeaux71

Ich habe mich als Experte für Electronic Banking eingetragen, nicht für Anlagegeschäfte.

Trotzdem soviel:
Oft bieten Banken mit „reißerischer“ Werbung ihren Schrott an, meist aber auch weil sie glauben, dass alles okay ist.

Die Frage, ob du Entschädigung bekommst, kann dir eigentlich nur ein Anwalt beantworten. Du musst einem Gericht beweisen, dass die dich falsch beraten haben, Risiken im Kleingedruckten versteckt haben und dir das Investment als etwas seriöses ohne großes Risiko verkauft haben. Da ist sehr viel Detailwissen vonnöten, das ich nicht habe.

Wenn du den Gang zum Anwalt scheust, versuch es mal bei der Verbraucherzentrale.

Hallo,
Tja das die Banken blind irgendwas ersetzen müssen hab ich so noch nicht gehört (evtl. bei Beratungsfehlern)
Vorschlag die Quelle für die Aussage raussuchen und damit mal zum Verbraucherschutz.
Nachfolgend was mir mein Google zu dem Thema auf die Schnelle gefunden hat:
http://www.zagni-recht.de/aktuell/news/158-degi-inte…
http://www.welt.de/print-wams/article110406/Immobili…
http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Bankr…

Das geht nach meiner Lesart immer in Richtung Beratungsfehler oder schlimmer hin.

Viel Erfolg und über eine Rückmeldung ob der Sache Erfolg beschienen war würde ich mich sehr freuen.

georgiem

Leider kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten. Es handelt sich offensichtlich um ein rechtliches Problem und dieses bedarf umfangreicher Detailinformationen. Ich empfehle diese Frage(n) über den Verbaucherschutz zu klären. Vermutlich wird eine Anfrage aber gebührenpflichtig sein. MfG

Hallo usersusie,

du hast Recht, es macht keinen Sinn mehr, nach zehn Jahren zu reklamieren, zumal Dein damaliger Berater nach dem „Bankwechsel“ nun nicht mehr herangezogen werden kann. Wenn Du Zeugen vom damaligen Beratungsgespräch hast, kannst Du einen Versuch beim Rechtsnachfolger (= neue Bank) versuchen. Die Chancen sind jedoch gering.
Grüße
H.F.

Hallo,

Ich hörte, dass Banken nach neuerem Recht verpflichtet seien,
Verluste zu ersetzen, wenn sie ihren Kunden Immobilienfonds
empfohlen hatte.

Das ist kompletter Unsinn, wer erzählt denn sowas?
Darf die Bank nach Meinung dieses Experten dann auch die Gewinne behalten?

Meine damalige Bank hatte mir ein Anlage-Depot angeboten, das

Ich müsste mich also jetzt an die Bank wenden, in der die
meine Bank aufgegangen ist – und die mir später nahe gelegt
hatte, den mittlerweile sehr reduzierten Formen (das so
genannte Anlagedepot) abzustoßen?!

Wenn Du eine Falschberatung geltend machen willst (was bei einem Immofonds schwer sein dürfte), musst Du Dich an den Vermittler wenden, also an die Bank, bei der Du den Kram gekauft hast (bzw. deren Rechtsnachfolger).

Meine Frage ist nun, wie ich der vorzugehen habe, und ob es
überhaupt einen Sinn macht, jetzt, nach bald zehn Jahren, die
Verluste zurückzufordern?

Ich räume dem ehrlich gesagt keine Chance ein - damals gab es noch keine Protokollpflicht, die Bank hat das eventuelle Risiko sicher irgendwo angesprochen und 10-jährige Verluste sind schon verdammt alter Tobak.

Die Bank haftet wie gesagt nur bei Falschberatung, aber ob das hier der Fall war, wage ich zu bezweifeln. Bloß, dass Verluste auftreten heisst ja nicht, dass falsch beraten wurde.

So leid mir es tut, aber aus meiner Sicht wird das unmöglich sein, da etwas auszurichten.

Grüße

Uwe

Hallo Susie,

die neuen Bestimmungen zum Anlegerschutz sehen einen solchen Ersatz tatsächlich vor. Aber - wie es halt mit den meisten Bestimmungen ist - für alle Geschäfte, die nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes abgeschlossen wurden. Und auch nur dann, wenn die Aufklärungsbestimmungen (Beratungsprotokoll etc.) nicht eingehalten wurden.

In deinem Fall stellt sich die Frage, ob du eine Rechtsschutzversicherung hast, ansonsten kann es nämlich teuer werden. Nur die wenigsten Klagen haben tatsächlich Erfolg, weil du z.B. beweisen müsstest, dann man dich nicht über bestehende Risiken aufgeklärt hat.

Der Verlust ist sicher ärgerlich, aber die Chancen, ihn via Gericht zu reduzieren sehe ich als sehr gering an.

Viele Grüße

Ute

Ich hörte, dass Banken nach neuerem Recht verpflichtet seien,
Verluste zu ersetzen, wenn sie ihren Kunden Immobilienfonds
empfohlen hatte.

Davon habe ich noch nichts gehört. Wer behauptet denn so etwas?