Verlustrück- oder Vortrag?

Hallo zusammen,

ich mache gerade meine Steuererklärung und frage mich nun wie ich meine in 2001 realisierten Spekulationsverluste vortragen kann. Soweit ich weiss, kann ich doch Verluste mindestens 5 Jahre mit späteren Gewinnen verrechnen.

Mein Sparbuch Programm läßt mich irgendie keine Verluste aus 2001 eintragen. Ich habe mich woanders aber informiert und die Auskunft erhalten, dass ich meine Verluste auf jeden Fall anmelden muß, um sie dann auch nutzen zu können.

Kann mir da jemand helfen?

Danke und Gruß
Falckus

hi falck,

wenn du in 2001 einen verlust erzielt hast, so trage einfach diesen in der anlage SO ein indem du geringere veräusserungserlöse als anschaffungskosten ansetzt. der „verbleibenden verlustvortrag“ für folgejahre wird dann „gesondert und einheitlich festgestellt“. dies ist ein extrabescheid der zusammen mit dem EStB kommen sollte …

ggf. kannst du auch einen rücktrag verhindern, wenn er sich in 2000 nicht so steuersparend auswirklen würde wie ggf. in 2002 …

gruss vom

showbee

Vielen Dank. o.T.
o.T.