Verlustrücktrag 2006 -> 2005

Hallo,

ein Angestellter erzielte durch private Veräusserungsgeschäfte (optionsschein-Handel) in 2005 positive Einkünfte. In 2006 wurde mit diesen Veräusserungsgeschäften ein Verlust realisiert.

Für 2005 wurden die Gewinne voll vesteuert.

Kann nun der Verlust in 2006 mit der Steuererklärung nach 2005 „rückgetragen“ werden, so daß die auf Gewinne bezahlte Steuer aus 2005 rückerstattet wird ?

Hallo,

der Rücktrag erfolgt automatisch durch das FA. Primär wird
zurückgetragen, vorgetragen nur, wenn man den Rücktrag per Antrag
begrenzt hat (Angaben waren im Mantelbogen 2006 zu machen). Nachzulesen
in §§ 23 Abs. 3 S. 8ff; 10d Abs. 1f. EStG.

mfg

showbee

Es kommt selten vor, aber heute muss ich Sie auch mal korrigieren. Die Angaben einer evtl. Begrenzung des Verlustrücktrags sind nicht im Mantelbogen sondern auf der Anlage SO Zeile 61 zu machen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Angaben einer evtl. Begrenzung des
Verlustrücktrags sind nicht im Mantelbogen sondern auf der
Anlage SO Zeile 61 zu machen.

Stimmt, ist ja auch nur entsprechende Anwendung von § 10d, keine direkte
Anwendung… diese Feinheiten :wink: