Hallo,
wieder einmal ein Diskussionsthema: Ein Kollege wetterte gerade darüber, dass viele Unternehmen jetzt Verluste machten und sich dann die schon gezahlten Steuern aus den Vorjahren komplett zurückholten und damit der Allgemeinheit schaden würden.
Ich dachte bisher, die Rücktragsmöglichkeiten für Verluste wären stark begrenzt, insbesondere bei Unternehmen:
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die Körperschaftssteuer nur um 1 Jahr ins jeweils vorherige Jahr
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die Gewerbesteuer gar nicht zurück, nur vortragbar
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und privat bei der ESt auch nur um 1 Jahr zurück
Oder mache ich einen Denkfehler?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank
