Verlustrücktrag möglich?

Servus lieber Steuer-wissenden,

ich hab da mal ne Frage.
Angenommen ein bisher in D unbeschränkt Steuerpflichtiger zieht im Januar ins benachbarte EU-Ausland. Also so richtig umziehen, auswandern, (fast) alle Zelte hier abbrechen…
Bekommt noch für die ersten 3 Monate des Jahres von der Agentur für Arbeit so 3.000 EUR AG1 (Progressionsvorbehalt).
Hat aber auch noch hier in D Verluste aus V+V (so 1.000 EUR).
Kann diese Person die negativen Einkünfte (es geht ja „nur“ um den GdE, der ja negativ ist) zurücktragen, und somit aus dem Vorjahr (in diesem Beispiel 2005) noch ESt wiederbekommen?
Und wie läuft das dann im nächsten Jahr? Weil auch in 2007 wären Verluste aus V+V da (dann aber ohne Einnahmen). Was kann da wohin zurückgetragen werden?

Danke für Eure Hilfe in diesem absolut fiktiven Fall.

Tüssi

Hi,

ja Rücktrag ins letzte Jahr mit positiven Einkünften ist möglich. Ansonsten verpuffen die Verluste jedenfalls in Deutschland. IdR werden diese auch nicht im Ausland angerechnet, da Einkünfte aus Vermietung oft lt. DBA in dem Staat bleiben, in dem das Objekt liegt.

Mfg vom

showbee