Hallo zusammen,
hätte als Frischling mal eine Frage zum Thema Steuerrecht. Wäre fürjede Hilfe sehr dankbar!
Defakto habe ich mehrere Jahre gearbeitet dann in Vollzeit eine weiterführende Schule (2 Schuljahre 09/2007-07/2009 besucht und nun arbeite ich wieder.
2007: Einkommenssteuererklärung gemacht und eine teilweise Steurerückzahlung bekommen.
2008: Kein Einkommen - nur Werbekosten. Einkommenssteuerklärung gemacht und einen Bescheid bekommen auf dem „Minux XXXX EUR“ steht.
Nach einem formlosen Schreiben zum Verlustausgleich von 2008 mit 2007 habe ich die Rückantwort bekommen dass das nicht möglich ist da ich die Vorraussetzungen für §10d Abs1 nicht erfülle da ich 0 EUR Einkommen hatte im Jahr 2008.
Kann mir Jemand weiterhelfen? Im §10d finde ich keine Aussage über Vorraussetzungen.