Verlustruecktrag teilweise oder ganz?

Hallo
theoretischer Fall: (Zahlen „pi mal Daumen“)

Est 2007 Verlust GSE 650000
Gesamtbetrag der Einkuenfte -35000
zu versteuerndes Einkommen -40000 (da noch Anlage N)

Jetzt soll der Ruecktragsfaehige Verlust in Hoehe von 35000 ins Jahr 2006 zurueck getragen werden.

Jedoch wuerde auch 20000 Euro an Ruecktrag genuegen, dass das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (Zusammenveranlagung) bleibt.

Meine Frage:

Geht das? Kann man einfach nur ein teil, also so viel man braucht zuruecktragen und den Rest sozusagen „aufsparen“ fuer kommende Jahre? oder gilt hier das Motto: alles oder gar nichts zuruecktragen, egal wie viel?

LG

Geht das? Kann man einfach nur ein teil, also so viel man
braucht zuruecktragen und den Rest sozusagen „aufsparen“ fuer
kommende Jahre?

Ja.

Das geht aber nur einmalig. Ab Fesstellung des verbleibenden Verlustvortrags wird der Verlust immer bis zu einem Gesamtbetrag von 0 € zurückgetragen, auch wenn man schon bei einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 € oder bei Eheleuten 15.329 € keine Steuern zahlt. Durch diese Neuregelung (bis 199? wurde nämlich nach den Sonderausgaben zurückgetragen) verpufft so mancher Verlust.

Verlustabzug = Verlustrücktrag + Verlustvortrag
Hi !

Geht das? Kann man einfach nur ein teil, also so viel man
braucht zuruecktragen und den Rest sozusagen „aufsparen“

Grundsätzlich sei gesagt, dass sich der Verlustabzug aufteilt in den Verlustrücktrag (also frühere Jahre) und den Verlustvortrag (folgende Jahre).

Es ist zulässig den Verlustrücktrag der Höhe nach zu begrenzen. Dies findet sich auch regelmäßig im Mantelbogen zur Einkommensteuer-Erklärung (regelmäßig Seite 2 unten).

Der Verlustvortrag kann der Höhe nach nicht begrenzt werden. Diese Regelungen finden sich in § 10d EStG.

BARUL76

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