Hallo,
mal angenommen man will eine Anlage KAP machen weil man noch Aktienverluste in Anlage SO hat.
Nun gibt es ja seit 2009 Gewin- und Verlusttöpfe.
Was passiert mit so einem Verlusttopf wenn das Konto aufgelöst wird?
Wenn man den Topf auch in der Steuerbescheinigung für Kapitalerträge angibt, wie bekommt die Bank von der Angabe mit?
Wenn das Konto aufgelöst wird, müsste die Bank eine Bescheinigung erstellen über die Höhe des aufgelösten Verlusttopfes. Dieser Betrag landet dann in der Einkommensteuererklärung wird entweder mit Gewinnen verrechnet oder in die Folgejahre vorgetragen und dann irgendwann mit Gewinnen verrechnet.
Gruß
Jörg
ok, aber was passiert bei jahreswechsel. der verlusttopf wird vorwärts übertragen oder man veranlagt ihn bei seiner steuererklärung. doch wie bekommt die bank mit, dass man die kohle übers finanzamt zurückgeholt hat, sie kann ja dann nicht den verlusttopf stehen lassen?
Wenn die Bank eine Bescheinigung über den Verlusttopf ausstellt, macht sie ihn dadurch bei sich leer, das heißt er beginnt mit Null € neu.
Gruß
Jörg