Hallo Forum,
ich bin noch Gesellschafter einer GmbH (sechs Gesellschafter
mit jeweils gleichen Anteilen).
Wir haben - jeder von uns zu gleichen Teilen - die Schulden
der GmbH übernommen.
Ich selbst habe seit Jahren eine Einzelfirma.
Nun die Frage: Ist es korrekt, dass ich durch den Verkauf
meiner Anteile an der Firma die komplette Summe der von
mir zurückzuzahlenden Schulden als Verlust abschreiben und
gewinnsenkend in meine Einzelfirma einbringen kann?
Danke für die Antworten.
RW
Hi !
Nun die Frage: Ist es korrekt, dass ich durch den Verkauf
meiner Anteile an der Firma die komplette Summe der von
mir zurückzuzahlenden Schulden als Verlust abschreiben und
gewinnsenkend in meine Einzelfirma einbringen kann?
Es wäre doch sehr schön gewesen, wenn die extra bestätigten Regelungen zu diesem Brett, eingehalten worden wären. Ein bißchen verärgert folgt daher nur kurz die Antwort:
jein. Die Verluste aus dem Verkauf einer GmbH-Beteiligung sind nach § 17 EStG, die Gewinne aus dem Einzelunternehmen nach § 15 EStG zu ermitteln. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden beide Beträge miteinander verrechnet, wodurch es quasi zu dem oben beschriebenen Phänomen kommt.
BARUL76
Hallo,
du kannst nicht, wie du angibst, den Gewinn deiner Einzelfirma dadurch senken, dass du den Verlust aus der GmbH als Betriebsausgabe der Einzelfirma buchst.
Dieses geht nur (!) dann, wenn der GmbH-Anteil im Betriebsvermögen der Einzelfirma gehalten worden wäre.
Ansonsten musst du den Verlust aus der GmbH in Zeile 23 der Anlage GSE erklären, hierzu sind aber noch viele weitere Voraussetzungen notwendig !
Gruß
Peter (der von der „bösen“ Seite)