Guten Tag,
wer hat Ideen zur legalen Nutzung einkommensteuerlicher Verlustvorträge nach § 10 d Abs. a EStG aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Größenordnung
von 60.000,00 €, die nach meiner Meinung ab 2013 verfallen werden ?
Für Hinweise herzlichen Dank
martinha
)))