Hallo Lidia,
Ich will den Wert eines Unternehmens nach dem
Ertragswertverfahren bestimmen. Das Unternehmen hat aber 2006
einen Riesenverlust gemacht, der sich erst 2015 durch den in
der Zeit erzielbaren Jahresüberschüssen kompensieren lässt.
Somit ist bis 2015 nichts ausschüttungsfähig und die Free Cash
Flows gleich 0 (?!?) D.h. dass der Unternehmenswert sich
allein aus der Annahme der ewigen Rente berechnen lässt,
richtig?!
Naaaa ich weiss ja nicht …
Zunächst muss einmal die Begrifflichkeiten und deren Zusammenhänge beleuchten.
Das Ertragswertverfahren ist zwar - von der Technik her - mit den sog. DCF-Verfshren identisch. Allerdings wird nur bei den letzteren vom Free Cash Flow gesprochen. Das klassische Ertragswertverfahren kennt ja lediglich nur die „Zahlungsüberschüsse“. Gleichwohl weisen beide Größen eine nahezu identische Zusammensetzung auf.
Viel wichtiger ist sodann aber die, bereits von Christian erwähnte, sauber vorzunehmende Trennung von Jahresüberschuss und Free Cash Flow.
Unternehmensbewertungen auf Basis des JÜ sind nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen zulässig. Als Stichwort sei hier nur das Residualgewinnverfahren, etwa in Form des Lücke-Theorems, genannt.
Unterstellen wir im Weiteren ein Vorgehen mit Zahlungsüberschüssen (FCF) und nicht den Unternehmensgewinnen (JÜ), so ist ja bekannt, dass auf eine relativ kurze sog. Detailplanungsphase, die sog. Phase der ewigen Rente folgt. Du hattest folgende Aussage getroffen:
Somit ist bis 2015 nichts ausschüttungsfähig und die Free Cash
Flows gleich 0 (?!?) D.h. dass der Unternehmenswert sich
allein aus der Annahme der ewigen Rente berechnen lässt,
richtig?!
Wenn der Zahlungsüberschuss im letzten, detailliert geplanten Jahr einen Wert von Null besitzt, dann kann es mit der ewigen Rente nicht weitergehen. Schließlich ergibt sich der Zahlungsüberschuss in Periode T+1 (= erste Periode in der Rentenphase), aus dem zuletzt detailliert geplanten Zahlungsüberschuss. Ist dieser aber gerade Null, dann kann er nicht zu einem positiven Unternehmenswert in der Rentenphase führen.
In diesem Zusammehang sei folgendes erwähnt: Du sagst, dass erst ab 2015 „Überschüsse“ erzielt werden. Wenn einmal unterstellt wird, dass es sich dabei um die tatsächlichen Cash Flows handeln würde, so würde dies immer noch bedeuten, dass eine Detailplanungsphase von über 8 Jahren angesetzt wird. Tatsächlich sind diese Detailplanungsphasen wesentlich kürzer. Eben gerade, weil sich so schlecht in Zukunft planen lässt.
Zurück zu den Überschüssen. Auch wenn sich neg. Jahresergebnisse ergeben, so muss dies nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Cash Flows negativ sind bzw. einen Wert von Null aufweisen müssen. Im Rahmen der Unterehmensbewertung werden oftmals die FCF rekursiv aus dem Jahresergebnis ermittelt. Hierzu bieten sich z.B. die Vorlagen gemäß DRS 2 an. Kann man unter anderem hier http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalflussrechnung nachsehen.
Andernfalls wäre wie gesagt eine Bewertung durch die Residualgewinnverfahren sinnvoll. Allerdings muss hierzu beachtet werden, dass die Gewinnreihen um bestimmte Größen korrigiert werden. Darüber hinaus muss das sog. Kongruenzprinzip erfüllt sein. Nachlesen kann man das z.b. hier http://www.uni-graz.at/2_luecke.pdf
VG
Sebastian