Verlustvortrag

Ein Unternhemen XY hat 2008 einen Verlust erlitten und macht einen Verlustvortrag von 2.000.000€.
2009 kauft ein anderes Unternehmen (gleiche Branche wie XY) XY dann auf und führt 3.000.000€ dem Unternehmen XY zu. Das andere Unternehmen will den Betrieb von XY unveränderlich fortführen.
XY hat ja nun theoretisch seine Ertragskraft wieder zurückerlangt - kann trotzdem der Verlustvortrag noch genutzt werden, oder nicht?? Falls ja, in voller Höhe oder nur teilweise?

Freue mich auf Tipps und Eure Hilfe!
Danke,
Jenni

Handelt es sich um ein Einzelunternehmen/Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft? Um welchen Verlustvortrag gehts? ESt? KSt? GewSt?

Es handelt sich im eine Kapitalgesellschaft, eine GmbH. Verlustvortrag aus der ESt.
Danke

Ganz sicher ESt?!?

…ganz sicher leider nicht!

Dann bitte SV genau klären, sonst gibts hier keine Antworten mehr.

Es ist Körperschaftssteuer!
Vielen Dank!