Ein Unternhemen XY hat 2008 einen Verlust erlitten und macht einen Verlustvortrag von 2.000.000€.
2009 kauft ein anderes Unternehmen (gleiche Branche wie XY) XY dann auf und führt 3.000.000€ dem Unternehmen XY zu. Das andere Unternehmen will den Betrieb von XY unveränderlich fortführen.
XY hat ja nun theoretisch seine Ertragskraft wieder zurückerlangt - kann trotzdem der Verlustvortrag noch genutzt werden, oder nicht?? Falls ja, in voller Höhe oder nur teilweise?
Freue mich auf Tipps und Eure Hilfe!
Danke,
Jenni