Herr A hat einen Verlustvortrag aus 2008 nach $23 EstG aus privaten Veräußerungsgeschäften der Summe B.
Außerdem hat dieser A auch weiter kein glückliches Handchen gehabt und im Jahr 2009 sind wieder Verluste angefallen (insgesamt C). Allerding sind diese Verluste aus Kapitalvermögen aus technischen Gründen in 2010 nicht berücksichtigt worden, was immer das bedeutet („Eine Änderung erfolgt von Amts wegen, sobald dies technisch möglich ist“). Also der Verlustvortrag B von 2008 blieb bestehen.
Jetzt sind im Jahr 2010 Gewinne in Form von Dividenden oder Zinsen angefallen, die mit der Kapitalertragssteuer bedacht worden sind.
a) was kann der Grund für diese Nichtberücksichtigung sein - ist das etwas besonderes?
b) gelten für die Verluste aus 2008 und davor andere Regeln als für die danach?
c) Läßt sich da was zurückholen - oder anders gefragt - mit welchen Gewinnen kann Herr A diese Verluste aus 2008 verrechnen?
d)
Liesse sich das mit einem Gewinn aus einem Immobiliengeschäft verrechnen?
e) Gibts generell einen Tip, wie man diesen Verlusten noch etwas positives abgewinnen kann?
Herr A hat einen Verlustvortrag aus 2008 nach $23 EstG aus
privaten Veräußerungsgeschäften der Summe B.
Außerdem hat dieser A auch weiter kein glückliches Handchen
gehabt und im Jahr 2009 sind wieder Verluste angefallen
(insgesamt C). Allerding sind diese Verluste aus
Kapitalvermögen aus technischen Gründen in 2010 nicht
berücksichtigt worden, was immer das bedeutet („Eine Änderung
erfolgt von Amts wegen, sobald dies technisch möglich ist“).
Hierzu kann man aus der Ferne nichts sagen. Vielleicht sind die Verluste nur bei der Bank registriert, weil der Antrag auf diesbezügliche Berücksichtigung bei der ESt-Veranlagung nicht gestellt wurde?
Also der Verlustvortrag B von 2008 blieb bestehen.
Jetzt sind im Jahr 2010 Gewinne in Form von Dividenden oder
Zinsen angefallen, die mit der Kapitalertragssteuer bedacht
worden sind.
a) was kann der Grund für diese Nichtberücksichtigung sein -
ist das etwas Besonderes?
Die Verluste aus Wertpapierverkäufen können nur mit derartigen Gewinnen und solchen aus Immobilienverkäufen verrechnet werden.
b) gelten für die Verluste aus 2008 und davor andere Regeln
als für die danach?
Hm, im Prinzip ja. Betrifft hauptsächlich die Verrechnung mit Gewinnen und die Registrierung bei der depotführenden Bank.
c) Läßt sich da was zurückholen - oder anders gefragt - mit
welchen Gewinnen kann Herr A diese Verluste aus 2008
verrechnen?
Mit Gewinnen aus Wp-Verkäufen und Immoverkäufen bis 31.12.2013, danach nur mit Gewinnen aus Immobiliengeschäften.
d)
Ließe sich das mit einem Gewinn aus einem Immobiliengeschäft
verrechnen?
Ja.
e) Gibts generell einen Tip, wie man diesen Verlusten noch
etwas Positives abgewinnen kann?
Ja, auf jeden Fall Lerneffekt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Vielen Dank für die Auskünfte!
Ich werd wegen der nicht eingetragenen Verluste noch mal beim Finanzamt vorsprechen.