Hallo,
maßgebend für den Verlustvortrag ist ja der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Wenn aus 2003 ein vortragsfähiger verlust von 2.600 Euro vorliegt, und in 2004 das Bruttogehalt lediglich 3.200 Euro beträgt, dann zieht man von diesem 3.200 noch die Werbungskosten von mindestens 920 Euro ab und erhält ein GdE von 2.280. Davon zieht man den verlustvortag ab, und erhält einen nqch 2005 vortragsfähigen verlust von 320 Euro.
Habe ich irgendwo einen Denkfehler oder funktioniert das tatsächlich so?
Warum peilen die meisten Steuerprogramme das nicht, sondern spucken schlicht „0“ aus ?
LG
Katja
Verlustvortrag vs. Verlustrücktrag
Hi !
Deine Berechnungen sind bis auf einen kleinen Schönheitsfehler richtig. Der Standardfall im § 10d EStG ist nun mal der Verlustrücktrag. Wenn also im Steuerprogramm der Verlustrücktrag nicht durch einen Antrag des Steuerpflichtigen (Mantelbogen Seite 3 unten) aufgehoben wird, rechnet das Programm wahrscheinlich automatisch mit einem Rücktrag in voller Höhe. Ein vortragsfähiger Verlust ist daher nicht mehr gegeben.
Zweite Möglichkeit: Die meisten Programme decken nur den Standard-Arbeitnehmerfall ab. Sobald es etwas komplizierter wird, sind sie nicht mehr in der Lage, richtig zu rechnen. Da das aber für die Berechungen, die das Finanzamt macht, auch nicht notwendig ist (dazu genügt ja, dass in der Erklärung an den richtigen Stellen das richtige steht), werden die Programme dann an diesen Stellen auch nicht weiterentwickelt. Vielleicht fallen diese Defizite bei den meistan Programmen auch gar nicht erst auf.
BARUL76
Hallo,
nächste Frage:
Woher gibt es denn ein Steuerprogramm, das schon 2004 rechnet ???
fragt
Peter
Ich denke es gibt noch kein Programm das 2004 rechnet.
Meine Frage bezog sich allerdings auch auf 2003, in den Programmen wird der Verlustvortrag nicht berechnet.
War deine Frage ersthaft oder wolltest du mich *vorführen* ??
Katja
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