wie kann man denn einen Verlustvortrag erreichen? Ein Gewinnvortrag ist mir klar, das ist der Teil des Gewinns den man bilanziert, über welchen man erst später entscheidet.
Aber über einen Verlust muss man doch sofort entscheiden, den hat man ja nicht über sondern gleicht ihn im selben jahr aus.
wie kann man denn einen Verlustvortrag erreichen? Ein
Gewinnvortrag ist mir klar, das ist der Teil des Gewinns den
man bilanziert, über welchen man erst später entscheidet.
Aber über einen Verlust muss man doch sofort entscheiden, den
hat man ja nicht über sondern gleicht ihn im selben jahr aus.
muß man nicht. Wird ein Jahresfehlbetrag nicht durch bspw. Auflösung von Gewinnrücklagen ausgeglichen, wird er auf die neue Rechnung vorgetragen–>Verlustvortrag.
Dennoch habe ich noch eine kurze Frage dazu:
Wieso muss man einen Verlustvortrag machen? Wenn ich einen Verlust im GJ eingefahren habe und keine Gewinnrücklagen besitze, dieser Verlust aber vollkommen durch das frei verfügbare Eigenkapital gedeckt ist, dann muss ich doch keinen Verlustvortrag machen, oder?
Der Verlustvortrag ist doch nur dazu um spätere steuerliche Gewinne zu mindern, oder?
Dennoch habe ich noch eine kurze Frage dazu:
Wieso muss man einen Verlustvortrag machen? Wenn ich einen
Verlust im GJ eingefahren habe und keine Gewinnrücklagen
besitze, dieser Verlust aber vollkommen durch das frei
verfügbare Eigenkapital gedeckt ist, dann muss ich doch keinen
Verlustvortrag machen, oder?
die Verrechnungsmöglichkeiten für Verluste sind beschränkt, so ist eine Verrechnung gegen das Grundkapital z.B. nicht möglich, für die Rücklagen gibt es Einschränkungen. Mehr hier: http://www.docju.de/themen/Bilanz/gesetzl_rueckl_auf…
Die einfachste Variante, um einen Verlust ins nächste Jahr zu transportieren, ist das Vortragen auf neue Rechnung.
Der Verlustvortrag ist doch nur dazu um spätere steuerliche
Gewinne zu mindern, oder?
Ich glaube nicht, daß der Verlustvortrag die einzige Möglichkeit ist, um Verluste zukünftig steuerlich nutzen zu können, aber sicher bin ich mir nicht. Das ist eine Frage für die Steuerleute.
Ich glaube nicht, daß der Verlustvortrag die einzige
Möglichkeit ist, um Verluste zukünftig steuerlich nutzen zu
können.
Dieses ist richtig.
Die steuerliche Behandlung von Verlusten von Körperschaften hängt nicht von deren Verwendung oder deren bilanziellem Ausweis ab. Der KStliche Standardfall, zuerst Rücktrag um eine Periode, dann Vortrag bloß, wenn der Verlust dadurch noch nicht ausgeglichen ist, wäre 1:1 ohne Bilanzänderung gar nicht darzustellen.
Mir fällt jetzt grade bloß ein Fall ein (es kann viel mehr geben), in dem es für die Besteuerung bedeutend ist, dass ein Verlust „offen“ auf neue Rechnung vorgetragen wird: Wenn Rücklagen bestehen, die nicht aus Gewinnen gebildet worden sind, sondern aus durch Gesellschafter/Anteilseigner/Beteiligte eingezahlten Mitteln. Die können meines Wissens bloß dann ohne KStliche Folgen später wieder ausgezahlt werden, wenn sie noch formal unangetastet in der Bilanz stehen (und nicht etwa zum „kosmetischen“ Ausgleich von Verlusten verwendet worden sind). Hier hätte dann der Vortrag des Verlustes auf neue Rechnung schon einen unmittelbaren Nutzen, und an der EK-Situation ändert die Behandlung sorum wie sorum nichts.
Dennoch habe ich noch eine kurze Frage dazu:
Wieso muss man einen Verlustvortrag machen? Wenn ich einen
Verlust im GJ eingefahren habe und keine Gewinnrücklagen
besitze, dieser Verlust aber vollkommen durch das frei
verfügbare Eigenkapital gedeckt ist, dann muss ich doch keinen
Verlustvortrag machen, oder?
Der Verlustvortrag ist doch nur dazu um spätere steuerliche
Gewinne zu mindern, oder?
Hallo Victoria,
der Verlustvortrag spielt nicht nur steuerrechtlich eine Rolle, sondern auch Handelsrechtlich.
Ein nicht mit Gewinnvorträgen verrechenbarer Verlust führt nämlich sowohl bei der GmbH als auch der AG zu einer Ausschüttungssperre zukünftiger Gewinne, bis dieser wieder ausgeglichen ist.
Den Verlust mit anderen Rücklagen z.B. Agios zu verrechnen wäre falsch, denn dann wären auch diese nicht mehr ausschüttbar.