Verlustvortrag

Hallo!
Kann ein Verlustvortrag auch auf das übernächste Jahr erfolgen?
Beispiel: Im Jahr 1 wird ein Verlustvortrag festgestellt, im Jahr 2 werden nur geringe Einkünfte erzielt, für die keine Steuerpflicht entsteht, der Verlustvortrag hätte also im Jahr 2 keinen mindernden Effekt.
Muß die Verrechnung nun zwingend im Jahr 2 erfolgen oder kann dieses auch übersprungen und der vollständige Verlust auf das Jahr 3 vorgetragen werden? Wenn ja, was muß beachtet werden?

Hallo,

der Vortrag wird zwingend in Folgejahren „verbraten“, ob er sich auswirkt oder
nicht ist völlig irrelevant.

der showbee