Verlustvortrag

Hallo,
ein Student hat für das Jahr 2006 eine Einkommenssteuererklärung gemacht und einen Steuerbescheid übder hohe Verluste erhalten.
Ab dem Jahr 2007 ist er Arbeitnehmer.
Die gezahlte Lohnsteuer für 2007 ist längst nicht so hoch we die Verluste.
Was ist zu tun?

  1. Wie stellt der Student seinen Verlust 2006 in der Steuererklärung 2007 da?
  2. Kann der Student den Verlust aus 2006 auch noch z.T. in 2008 angeben?
  3. Lohnsteuer2007 minus Werbungskosten 2007 minus Verlust 2006 würden wiederum einen Verlust ergeben. Ist das der neue Verlust, der für 2008 angesetzt werden müsste? Wann würde der Verlustbetrag denn „verfallen“?

Danke.

Veronika

Servus,

geht es in dem Bescheid um vortragsfähigen Verlust? Anderenfalls würde dieser - falls nicht anders beantragt - immer zuerst zurück- und dann, falls noch nicht aufgebraucht, vorgetragen.

Man muss dazu überhaupt nichts erklären (außer, falls nötig, die Beschränkung des Rücktrages im Verlustjahr beantragen), das macht alles der Rechner vom FA bei der Veranlagung für die Folgejahre.

Übrigens: Vortragsfähiger Verlust wird nicht auf die festzusetzende Steuer (oder auch einbehaltene Lohnsteuer oder sowas) vorgetragen, sondern auf den Gesamtbetrag der Einkünfte. Nur, wenn der im Vorjahr verbleibende vortragsfähige Verlust mehr ausmacht als der Gesamtbetrag der Einkünfte, bleibt noch was fürs Folgejahr übrig.

Schöne Grüße

MM