Verlustvortrag § 10 d Abs. 4 EStG

Hatte im Jahr 2003 und 2004 Verluste aus Aktienverkäufen, die per Bescheid 2004 in einem Verlustvortrag festgehalten wurden.

Nun habe ich mir den Verlustvortrag erneut festschreiben lassen, da dieser in den letzten Steuerbescheiden nicht „enthalten“ war und auch keine Aktienkäufe/-verkäufe anfielen.

In dem erhaltenen Bescheid steht nun „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenen Fassung“

Wäre es nicht eher korrekt „in der bis 31.12.2008 anzuwendenen Fassung“ - denn wenn ich den Verlustvortrag hinsichtlich der obigen Fassung (ab 01.01.2009) eintrage, verrechnet das Steuerprogramm nicht die Gewinne mit den Verlusten (da sich das wohl nur noch auf Grundstücke oder Antiquitäten bezieht, aber nicht mehr auf Aktien).

Ist der Bescheid fehlerhaft?

Viele Grüße. Josef

Hallo josef M.,

allen Anschein nach ist der Bescheid über den Verlustvortrag fehlerhaft. Ich würde an Ihrer Stelle mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen ob da vielleicht ein Fehler unterlaufen ist. Regelung ist folgende:
Bis 2008
wurde Verluste aus Aktien und privaten Veräußerungsgeschäften(immobilien, Grundstücke etc.) in einem Topf geworfen und konnten im Fall eines Gewinnes gegenseitig verrechnet werden.

ab 2009
gibt es einen extra Topf für die Aktienverluste die vorgetragen werden können.

Bei Ihnen hat der Bescheid den Anschein, dass das Finanzamt unberücksichtigt ließ, dass die Verlustvorträge nicht aus 2009 oder späteren Veranlagungszeiträumen stammen sondern aus vorhergehenden.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben. Sollte das nicht der Fall sein, wenden sie sich bitte an einen steuerlichen Berater.

Ich weise Sie ausdrücklich daraufhin, dass dies keine Steuerliche Beratung ist, ich habe Ihnen lediglich Hinweise gegeben, da ich keine steuerliche Beratung vornehmen darf, da dies den Berufsträgern vorbehalten ist. Gleichzeitg weise ich daraufhin, dass eine Hilfestellung nur bedingt möglich ist und meine Antwort auf bestem Wissen und Gewissen beruht.

MfG
Mario1985

Hallo Mario, danke für die Info.

Eine kleine Nachfrage bitte. Schließt denn ein Bescheid mit der anzuwendenden Fassung ab 2009 eine Verrechnung mit Gewinnen aus Aktienverkäufen automatisch aus? Kann man so verstehen? Oder ist eine Verrechnung mit den Verlusten (gleiche Einkunftsart - Aktienverkäufe) noch möglich, nur das Steuerprogramm ist ggf. falsch programmiert?

Danke und Gruß. Josef

Im Prinzip dürfte das Diese Problematik bei Ihnen nicht auftauchen. Da diese Verluste ja aus Aktienverkäufen resultieren. Die Problematik kommt bei den Fällen auf, bei denen die Verluste aus den Immobiliengeschäften resultieren. Von daher würde ich da jetzt kein Problem sehen. Da diese Verluste egal ob vor 2009 entstanden(verrechnung nur bis 2013 möglich) oder nach 2009 entstanden mit Gewinnen aus Aktiengeschäften wieder verrechnet werden können. Von daher sollte von dieser Seite her kein Problem auftauchen. Sicherheitshalber würde mir aber nochmal die Formulare in dem Programm anschauen, damit der Verlustvortrag auch in der richtigen Zeile steht, allerdings sollte das Finanzamt diesen Verlustvortrag automatisch berücksichtigen. Es könnte natürlich sein, dass das Steuerprogramm in dieser Hinsicht falsch programmiert ist, was aber bei renommierten Programmen erdenklich selten der Fall ist.