…Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften i.S. § 23.
Seit Jahren schickt Finanzamt einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer.
Darin geht es um einen Verlustvortrag „nach § 10 d Abs. 4 EStG…Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung“.
Größenordnung 10000 €.
Es heißt da noch: „Verbleibende Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können bis 2013 auf Antrag auch mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist haben Sie die Möglichkeit, einen solchen Antrag nachzuholen und bisher nicht erklärte Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen nachzuerklären.“
Was kann man damit anfangen? Wenn man Aktien, Fonds und ETFs hat? Vor und nach dem 01.01.2009 gekauft. Davon gibt es Zinsen und Dividenden. Gelegentlich werden auch Papiere verkauft, obwohl das Depot eigentlich langfristig angelegt ist.
Für welche Einkünfte kann man die Altverluste verwenden, um Abgeltungssteuer oder EkSt zu vermeidenk?
Wo muss man einen Antrag stellen - bei der Bank oder bei der depotführenden Bank? Über spezielle Formulare?
Wann? Steuerbescheid für 2010 liegt schon vor.
Konkrete Hilfe wäre sehr willkommen!!!
Hallo,
es dreht sich hier um Folgendes:
Die Vorschriften zur Abgeltungssteuer erlauben, alte Spekulationsverluste bis 2013 mit Gewinnen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und Zinsforderungen zu verrechnen. Aber „einfach so“ alte Verluste mit Zinsen und Dividenden verrechnen geht nicht, es muss sich um Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und Zinsforderungen handeln.
Detaillierte Tipps und die ganzen §§ stehen hier:
Abgeltungssteuer erlaubt Uralt-Spekulationsverluste …
Gruß
Alfred
Ganz herzlichen Dank, Alfred Gesierich, für die schnelle Reaktion. Damit gibt es endlich ein konkretes Packende. Die Depotbank muss jetzt wohl weiterhelfen. Frage ist, ob derartige Papiere mit Zins- und Dividendenscheinen schon im Depot sind, oder ob die extra neu gekauft werden müßten.
Gruß Werner Ormeloh
Hallo,
Für welche Einkünfte kann man die Altverluste verwenden, um
Abgeltungssteuer oder EkSt zu vermeidenk?
In der „Finanztest Spezial Abgeltungssteuer“ v. 09/2008 steht sinngemäß: „Der Anleger darf die Altverluste bis 2013 mit Verkaufsgewinnen aus allen „privaten Veräußerungsgeschäften“ verrechnen, egal ob es Gewinne aus Aktien, Fonds oder dem Verkauf von Immobilien sind.
Nach 2013 werden sie nur noch mit Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien, Goldmünzen, Gemälden, einem Oldtimer oder anderen Sammlerobjekten verrechnet.“
Wo muss man einen Antrag stellen - bei der Bank oder bei der
depotführenden Bank? Über spezielle Formulare?
Wann? Steuerbescheid für 2010 liegt schon vor.
Die Verrechnung der Verkaufsgewinne mit den Altverlusten kann im Rahmen der EStE durch Ankreuzen der entsprechenden Kästchen im Formular beantragt werden. In Zeile 8 der Anlage KAP zur EStE 2010 z.B. können dann die entsprechenden Gewinne, die ggf. in den Steuerbescheinigungen der Geldinstitute ausgewiesen sind, eingetragen werden.
Gruß
Pontius