Verlustvortrag 2008 nachträglich möglich bis 2012? Pflicht zur Abgabe

Verlustvortrag nachträglich für 2008 (Aktienverkäufe) Steuererklärung 2008-2012 alle abgegeben, da Pflicht zur Abgabe. Kann man Verluste aus 2008 noch nachträglich beantragen /Festsstellen lassen, obwohl alle Steuererklärungen 2008 - 2012 schon abgegeben wurden und damit bestandskräftig (es besteht Pflicht zur Abgabe) , also Verlustvortrag bisher niemals beantragt. Ist dieses möglich bis Ende 2013?

isses.

gruß inder

Laut Auskunft Finanzamt aber sind die Steuererklärungen von 2008-2012 alle bestandskräftig, da innerhalb 4 Wochen nicht Widersprochen wurde und die Pflicht zur Abgabe bestand. Daher könne Verluste aus 2008 nicht mehr jetzt noch schnell beantragt werden. Dieses sei nicht möglich wegen der Pflicht zur Abgabe und da bestandskräftig.

Es geht im prinzip darum, die 2008 und die Folgejahre vergessenen Verluste noch mit der Steuererklärung für 2013 verrechnet werden können.

die erzählen viel, wenn der tag lang ist.

die feststellung des vortragsfähigen verlustes gem. § 23 ist ein von der „normalen“ veranlagung abgekoppeltes verfahren.

da es noch keinen bestandskräftigen bescheid über den vortragsfähigen verlust gibt, kann diese verlustfeststellung im rahmen der festsetzungsverjährung noch beantragt werden.

für 2008 würde ich jetzt noch schnell die anlage SO einreichen.

nicht am telefon abwimmeln lassen, sondern einfach die erklärung einreichen.

gruß inder

Ich bin der Meinung, daß es nicht möglich ist.

Aber meine Empfehlung ist, daß man einfach mal den Antrag auf Berücksichtigung der Aktienverluste mit den entsprechenden Anlagen (Kauf- und Verkaufsbelege, ggf. eine übersichtliche Zusammenstellung) vor dem 31.12.2013 bei seinem Finanzamt einreichen sollte. Falls die Verlustfeststellung abgelehnt werden sollte, dann muß auch begründet werden, wieso. Dann kann man sehen, wie weiter zu verfahren ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald