Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend

Guten tag,

ich wollte mal fragen wie sich das mit dem Verlustvortrag bei den rückwirkend eingereichten Anträgen aussieht. Bei den Steuerveranlagungen sind es ja 4 Jahre. Doch es wurde ja für Studenten eine Frist von 7 Jahren eingeführt. Dieses ist zwar wegen den noch ausstehenden BFH Urteil bei einem Erststudium sowieso nicht möglich. Doch ich habe vorsorglich trotzdem als Verlustvortrag, Anträge für die letzten 7 Jahre durchgeführt. Aber das Finanzamt hat mir nun eine Ablehnung wegen der Fristüberschreitung von 4 Jahre zugeschickt.
Ich hatte in dem Antrag geschrieben das ich mich auf das ausstehende BFH- Urteil berufe.
Ich hatte nun gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt. Nun kam die Stellungnahme das ein Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend nicht möglich wäre, wenn man in den ersten Jahren zu einer Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet war. Und dieses war in meinen Fall so, weil ich keine Einnahmen als Student hatte. Sondern nur Ausgaben.
Ist das Richtig?

Mit besten Grüßen
Haggy

Hallo!

Nach Verwaltungsauffassung ist das so. Ich halte übrigens die Verwaltngsauffassung für begründet und schlüssig, aber meine bescheidene Meinung zählt ja nicht. Wenn du anderer Auffassung bist, bleibt dir höchstens der Klageweg offen. Die Erfolgsaussichten halte ich für gering.

Im Übrigen atomisiert sich in vielen Fällen der Verlustvortrag im ersten Jahr der Berufstätigkeit durch Verrechnung mit dem Grundfreibetrag, aber das sei nur am Rande bemerkt. Da habe ich schon einige Male lange Gesichter gesehen, wenn aus schön angehäuften Verlusten genau 0 Euro Steuervorteil entstehen.

Schöne Grüße!

Das ging aber flott. Ich möchte mich für die schnelle Antwort bedanken, auch wenn die Antwort nicht die war, mit der ich gehofft hatte. :worried: