Weiß jemand, wie man einen Verlustvortrag geltend macht? Es dreht sich um die angefallenen Studienkosten (Wohnung, Fahrt, Computer) aus den Jahren 2000 - 2003. Ich habe gehört, dass man diese rückwirkend geltend machen kann, finde aber im WISO-Steuerprogramm nichts, wo/ wie das geht. Vielleicht weiß hier jemand was?
Einkommensteuererklärung abgeben:
Mantelbogen + Anlage N
Wenn da Verluste anerkannt werden, werden die Verluste vom FA vorgetragen.
Gruß
der Petz
Und ich kann bestätigen, dass Verluste nicht anerkannt werden.
Es gibt diesbezüglich Nichtanwendungserlasse bezüglich der Urteile, die die 2-Jahresfrist des § 46 EStG auch bei negativen Einkünften von mehr als 410 € ausschließen.
Versuchen kann man es natürlich, man sollte sich jedoch nicht wundern, wenn das Finanzamt die Feststellung ablehnt.
Aber wir haben hier doch einen Experten, der das beantworten könnte, weil er an der Quelle sitzt.
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Und ich kann bestätigen, dass Verluste nicht anerkannt werden.
Anträge auf nachträgliche Verlustfeststellung werden zurzeit abgelehnt, Einsprüche dagegegen werden zum Ruhen gebracht wegen anhängiger Verfahren beim BFH.
Es gibt diesbezüglich Nichtanwendungserlasse bezüglich der
Urteile, die die 2-Jahresfrist des § 46 EStG auch bei
negativen Einkünften von mehr als 410 € ausschließen.
Das mit § 46 stimmt schon mal gar nicht.
Siehe hier, 6. Urteil von oben:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_82/D…
Und § 46 hat nix mit § 10d zu tun.
Gruß
der Petz
Oh,
nunja, die 46er Lücke ist wohl jetzt aber durch Jahressteuergesetz 2007 geschlossen worden.
Habe ich wohl etwas verwechselt.