Als Student existiert die Möglichkeit einen Verlustvortrag für das Zweitstudium zu erstellen. Dies schlägt sich als Steuergutschrift für den Berufseinstieg nieder.
Bedeutet das, dass die höhe der Steuergutschrift abhängig ist von dem Verdienst, der bei der ersten Steuererklärung im Berufseinstieg entsteht?
Um die Frage zu konkretisieren, sei an dieser Stelle ein exemplarischer Fall geschildert.
Monika (Steuerklasse I) verdient 2017 etwa 3200€ brutto und beendet ihr Masterstudium in diesem Jahr. Sie hat Arbeitslohn von 2 Arbeitgebern erhalten.
Muss sie nach §46 EStG eine Steuererklärung für 2017 abgeben? Ich schätze nach Abs. (2) 2. kann man diese Frage bejahen.
Würde nun die Steuergutschrift aus ihrem Studium nur für das Steuerjahr 2017 gelten?
Angenommen sie verdient 2018 etwa 17400€ brutto und macht eine Steuererklärung.
Zählt die Steuergutschrift auch für das Jahr 2018?
Wenn die Steuergutschrift sich nach dem Verdienst der ersten Steuererklärung im Beruf richtet, wäre es für Monika nicht sinnvoller diese erst 2018 geltend zu machen, falls möglich?
Hoffentlich ist der Sachverhalt durch diesen theoretischen Fall klar geworden und die Fragen nicht zu offensichtlich.
Das geht nicht. R10d Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStR schließt das aus (insbesondere Satz 2):
ich bin mir nicht sicher, ob ich den Fall richtig verstehe. Aber ich habe letztens auch etwas zur Absetzbarkeit von Semesterbeiträgen gelesen, da die Tochter meiner ältesten Schwester jetzt bald mit der Uni fertig ist. Mit ihr haben wir gemeinsam vor, das Geld fürs Studium (allerdings Erststudium, Bachelor) zurückzuholen und davon eine tolle Reise zu machen. Ich find den Artikel gerade nicht… aber ich suche mal weiter!
Das Erststudium kann aber nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden und nicht als Werbungskosten. Es sei denn vorher fand eine Berufsausbildung statt oder es ist ein duales Studium.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet jedoch über diesen Fall der ungleichen Handhabung bei Bachelor- und Masterstudium.
Habs gefunden… unter „Studentensteuererklärung“ habe ich bei googel diesen Artikel hier gefunden. https://www.finanzen.de/news/17459/steuererklaerung-studenten-erhalten-im-schnitt-3000-euro-zurueck Wenn man bei denen auf die Seite geht und den Steuer-Service in Anspruch nimmt, kostet das allerdings Geld. Es geht wohl aber auch ohne den Anbieter. Dann muss man halt etwas mehr Zeit investieren… Ich habe das schon öfter gemacht (also die „normale“ Steuererklärung) aber das geht mir mittlerweile einfach von der Hand,.
Habe ich das richtig verstanden? Bei welcher Steuererklärung der Verlustvortrag berücksichtigt werden soll, entscheidet der Ersteller der Steuererklärung. Siehe:
Soll bei einem Arbeitnehmer ein Verlustabzug berücksichtigt werden, muss er
dies beantragen, es sei denn, er wird bereits aus anderen Gründen zur
Einkommensteuer veranlagt.
Ist der Verlustvortrag z.B. von 2015, so kann unsere hypothetische Monika (s.o.), diesen erst 2018 oder sogar später berücksichtigen lassen. Richtig?
Wie kann via Elster der Verlustvortrag von 2015 in 2018 oder z.B. 2019 berücksichtigt werden?
Vielen Dank für den Link.
Wie man eine Steuererklärung als Student macht, ist aber leider nicht die Frage. Es geht darum, wann der Verlustvortrag berücksichtigt werden kann?
Nein, genau anders rum. Du kannst ihn nur in das Folgejahr vortragen, wenn du keine Erklärung für das Folgejahr abgibst, dann wird das von Amts wegen gemacht. Gegebenenfalls bleibt noch etwas übrig, wenn der Verlustvortrag höher als die Einkünfte ist.
Also Verlust aus 2015 (Rücktrag auf 0 gesetzt) wird 2016 berücksichtigt.