Aufgrund einer Weiterbildung sind in 2 Jahren hohe Werbungskosten angefallen (2007+2008), woraus sich jeweils ein negativer GdE ergeben hat. Entsprechende Bescheide über die Feststellung der Verlustvorträge sind vom FA erfolgt. Ein Verlustrücktrag kommt nicht in Frage, da bisher keine Steuererklärungen abgegeben wurden.
Das FA hat nun entsprechend §10d (2) EStG die Verluste in dem Jahr 2009 vorrangig vor den Sonderausgaben etc. vom GdE abgezogen, womit ein zvE i.H.v. 1.360,- EUR entsteht. Unter Berücksichtigung des Freibetrages von ca. 8.000,- EUR sind somit ca. 7.000,- EUR des Verlustvortrages „verschenkt“.
Besteht eine Möglichkeit, den Verlustvortrag betragsmäßig aufzuteilen?
Für hilfreiche Antworten sage ich Vorab schon einmal Danke.