Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wirkt sich der Verlustvortrag einer inzwischen liquidierten GmbH auf meine Einkommenssteuererklärung aus ?
Folgender Fall:
GmbH mit 4 Gesellschaftern (zu je € 6.250,- am Stammkapital beteiligt) scheiterte, da das Geschäftsfeld wegbrach. 2 der 4 Gesellschafter waren Geschäftsführer und brachten zur Liquidität der Gesellschaft noch eine Privateinlage von je € 10.000,- ein. Die Gesellschaft wurde inzwischen liquidiert, der festgestellte Verlust beträgt € 56.808,-. Gewinnausschüttungen gab es keine.
Wie wird dieser Fehlbetrag steuerlich berücksichtigt?
Kann ich als heutiger Arbeitnehmer meine Einlagen und evtl. mehr mit meiner Einkommens-(Lohn-)steuer verrechnen ? Wie wird der Betrag unter den vier Gesellschaftern verteilt ?
Vielen Dank für ihre Hilfe.