Verlustvortrag aus Gewerbe

Hallo,

kann ein vom Finanzamt festgestellter Verlustvortrag (aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer) nicht mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit verrechnet werden ?

Hinweis: während der nichtselbständigen Tätigkeit wurde kein Gewerbe mehr betrieben (und andersrum)

Danke und Gruß

kann ein vom Finanzamt festgestellter Verlustvortrag (aus
Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer) nicht mit Einkünften aus
nichtselbständiger Tätigkeit verrechnet werden ?

Doch, warum sollte es denn nicht möglich sein? Aber es gibt eine Einschränkung:
Es erfolgt keine direkte Verrechnung der Einkünfte mit verbleibenden Verlustvorträgen aus Vorjahren; der Verlust wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, noch vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Hinweis: während der nichtselbständigen Tätigkeit wurde kein
Gewerbe mehr betrieben (und andersrum)

Das ist unerheblich.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

Sachlage ist folgende:

  • 2007 Gewerbeabmeldung

  • festgestellter Verlustvortrag in 2007 durch Bescheid vom FA

  • in 2008 und 2009 keine neue Tätigkeit / keine Steuererklärung

  • 2010 Heirat mit Partner, der einer nichtselbstständigen Tätigkeit nachgeht

  • gemeinsame Einkommensteuererklärung für 2010 (Zusammenveranlagung)

Problem: Verlustvortrag aus 2007 wird vom FA für 2010 nicht angerechnet, da es sich um Verluste aus Gewerbebetrieb handelt und der Partner sein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht.

Ich war der Meinung, dass sich die Einkunftsarten diesbezüglich vermischen lassen ?

Gruß

  • 2007 Gewerbeabmeldung

  • festgestellter Verlustvortrag in 2007 durch Bescheid vom FA

  • in 2008 und 2009 keine neue Tätigkeit / keine
    Steuererklärung

Das wird das Problem sein. Denn wie soll das Finanzamt rechtssicher einen verbleibenden Verlustvortrag per 31.12.2009 festsetzen, wenn es gar nicht weiß, ob der Verlust z. B. durch einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte 2009 aufgezehrt wird?

  • 2010 Heirat mit Partner, der einer nichtselbständigen
    Tätigkeit nachgeht

  • gemeinsame Einkommensteuererklärung für 2010
    (Zusammenveranlagung)

Heirat ist für den Verlustabzug unerheblich.

Problem: Verlustvortrag aus 2007 wird vom FA für 2010 nicht
angerechnet, da es sich um Verluste aus Gewerbebetrieb handelt
und der Partner sein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
bezieh
t.

Diese Begründung ist so nicht nachvollziehbar.

Ich war der Meinung, daß sich die Einkunftsarten
diesbezüglich vermischen lassen ?

Nein. Wie ich bereits erläuterte, werden nicht die Einkünfte mit den Verlusten ‚vermischt‘, wenn die Verluste aus anderen Jahren kommen. Die verbleibenden Verluste aus den Vorjahren werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Unterm Strich ist das rechnerisch im Prinzip das gleiche.

Eine Ausnahme gibt es noch: Wenn der Verlust ein beschränkt verrechenbarer Verlust ist (z. B. nach § 15a EStG oder nach § 2a EStG), dann wäre es richtig, wenn das Finanzamt diesen nicht dem Gesamtbetrag der Einkünfte verrechnet. Solch ein Verlust wäre nur mit gleichartigen Einkünften verrechenbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

war das ein Verlustvortrag für die 1. ESt - oder nur der 2. Gewerbeverlustvortrag?

Wenn 1., müssen sie noch für die Zwischenjahre Stueererklärungen abgeben, denn es könnte ja sein, dass Sie Einkünfte unter dem GrundFB hatten und diese würden dann auch mit dem ESt-Verlustvortrag verrechnet werden - erst dann kann festgestellt werden, ob noch etwas für das aktuelle Jahr übrig bleibt!

Wenn 2., dann geht eine Verrechnung nur für das Gewerbe, das aber schon beendet ist!

Lia

war das ein Verlustvortrag für die 1. ESt - oder nur der 2.
Gewerbeverlustvortrag?

Gute Rückfrage - aber …

Wenn 1., müssen sie noch für die Zwischenjahre
Steuererklärungen abgeben, denn es könnte ja sein, daß Sie
Einkünfte unter dem GrundFB hatten und diese würden dann auch
mit dem ESt-Verlustvortrag verrechnet werden - erst dann kann
festgestellt werden, ob noch etwas für das aktuelle Jahr übrig
bleibt!

Wenn 2., dann geht eine Verrechnung nur für das Gewerbe, das
aber schon beendet ist!

… es ist fraglich, ob bei Gewerbebeendigung überhaupt ein verbleibender Gewerbeverlust festgestellt wird. Richtig ist, daß dieser nicht zurückgetragen werden kann, sondern nur vorgetragen. Der Vortrag und die anschließende Verrechnung mit Gewerbegewinnen ist aber erstmal nicht möglich, da ja kein Gewerbe mehr existiert. Angenommen, man gründet wieder das gleiche Gewerbe und übt es aktiv aus - würde es gewerbesteuerrechtlich der gleiche Gewerbebetrieb sein, so daß der verbleibende Gewerbeverlust aus Vorzeiten mit den Gewerbegewinn verrechenbar sein würde?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Aufgrund der Bemerkungen der schlauen Lia ist die Frage erheblich, ob es sich überhaupt um einen verbleibenden einkommensteuerlichen Verlust handelt. Nur dieser wäre bei der Einkommensteuerveranlagung mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte verrechenbar, natürlich unter dem Vorbehalt, daß die fehlenden Einkommensteuererklärungen der Jahre 2008 und 2009 nachgereicht werden.

Des weiteren ergibt sich als Frage, ob folgendes Szenario gegeben ist:

  • Einkommensteuer: Verlust in 2007, automatischer vollständiger Rücktrag nach 2006, verbleibend per 31.12.2007: 0,00 Euro Verlust

und

  • Gewerbesteuer: Verlust in 2007, Rücktrag nach 2006 nicht möglich gemäß GewStG, verbleibend per 31.12.2007: X,XX Euro Gewerbeverlust

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Wie das mit Verlust-Verrechnung, Verlust-Vor-und Rücktrag funktioniert ist hier beschrieben:

So nutzen Sie die Möglichkeiten des Verlustvor- und …