Das wird das Problem sein. Denn wie soll das Finanzamt rechtssicher einen verbleibenden Verlustvortrag per 31.12.2009 festsetzen, wenn es gar nicht weiß, ob der Verlust z. B. durch einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte 2009 aufgezehrt wird?
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2010 Heirat mit Partner, der einer nichtselbständigen
Tätigkeit nachgeht
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gemeinsame Einkommensteuererklärung für 2010
(Zusammenveranlagung)
Heirat ist für den Verlustabzug unerheblich.
Problem: Verlustvortrag aus 2007 wird vom FA für 2010 nicht
angerechnet, da es sich um Verluste aus Gewerbebetrieb handelt
und der Partner sein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
bezieh t.
Diese Begründung ist so nicht nachvollziehbar.
Ich war der Meinung, daß sich die Einkunftsarten
diesbezüglich vermischen lassen ?
Nein. Wie ich bereits erläuterte, werden nicht die Einkünfte mit den Verlusten ‚vermischt‘, wenn die Verluste aus anderen Jahren kommen. Die verbleibenden Verluste aus den Vorjahren werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Unterm Strich ist das rechnerisch im Prinzip das gleiche.
Eine Ausnahme gibt es noch: Wenn der Verlust ein beschränkt verrechenbarer Verlust ist (z. B. nach § 15a EStG oder nach § 2a EStG), dann wäre es richtig, wenn das Finanzamt diesen nicht dem Gesamtbetrag der Einkünfte verrechnet. Solch ein Verlust wäre nur mit gleichartigen Einkünften verrechenbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald