Verlustvortrag Auswirkung auf Betriebsergebnis?

Wirkt sich ein Verlustvortrag auf das Betriebesergebnis aus?

Für hilfreiche Antworten bin ich schon jetzt dankbar.
beste Grüße

Wirkt sich ein Verlustvortrag auf das Betriebesergebnis aus?

hallo,

nein! der verlustvortrag wirkt sich nicht auf das ergebnis aus, nur auf die ermittlung der einkünfte bzw. bei kapitalgesellschaften und weiteren KSt-pflichtigen auf den ausschüttbaren bilanzgewinn.

für Kapitalgesellschaften gilt gem. § 275 HGB grob:

  • Umsatz
  • Wareinsatz
    = Rohergebnis
  • Kosten
    = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
    +/- außergewöhnliches
    +/- Steuern vom Ertrag (hier nur bei KSt)
    = Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
    +/- Einstellungen/Entnahmen aus Rücklagen
  • Verlustvorträge
    = verteilbarer Bilanzgewinn/verlust

für Personenunternehmen ist bei „Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag“ quasie schluss. diese zahlt entspricht dann meistens dem gewinn nach steuerbilanz und wird der besteuerung als „einkünfte aus gewerbebetrieb“ zugrunde gelegt.

nach ermittlung der „summe der einkünfte“ und „gesamtbetrag der einkünfte“ wird dann ein „verlustvortrag nach § 10d EStG“ abgezogen. er erscheint dann bspw. im ESt-Bescheid zwischen GdE und „einkommen“.

gruss vom

showbee