Moin moin, Die Frage lautet wie verhält es sich mit dem Verlustvortrag der letzten Jahre wenn man aus einem Einzelunternehmen eine GBR macht ?
Man arbeitet seit Jahren mit der Lebensgefährtin zusammen und ist als Einzelunternehmer veranlagt. Da es aber kein Gehalt oder ähnliches gibt, und man überlegt das Einzelunternehmen in eine GBR umzuwandeln, dann würde der Gewinn offiziell geteilt und somit hätten die
beiden einen Steuerfreibetrag von 7666 Euro. Nun ist nun die Frage wie es sich mit dem Steuerlichen Verlust der Vorjahre des Einzelunternehmers verhält.
Kann der Verlust der letzten Jahre von dem Gewinn in Zukunft abgezogen werden oder entfällt er weil das Einzelunternehmen dann eine GBR ist.
Eine andere Überlegung ist die Gründung einer OHG verhält es sich dabei anders oder genauso wie bei Gründung einer GBR.
Vielen Dank im Vorraus
Welcher Verlustvortrag denn ?
Der aus der Einkommensteuer ?
Der aus der Gewerbesteuer ?
Oder beide ?
Es geht um den Verlustvortrag zur Einkommenssteuer die Gewerbesteuer wurde auf 0,00 € veranschlagt Danke
Es geht um den Verlustvortrag zur Einkommenssteuer
Der hat ja nichts mit der Gesellschaftsform zu tun, sondern mit der persönlichen Einkommensteuer
Gewerbesteuer wurde auf 0,00 € veranschlagt Danke
Gibt es dafür einen Bescheid über den vortragsfähigen Verlust zur Gewerbesteuer?
Sollte eigentlich, wenn der Gewinn negativ war…