Verlustvortrag bei Arbeitslosigkeit 2016 - werden Beiträge zur Lebensversicherung berücksichtigt?

Hallo zusammen,

ich war in 2016 arbeitslos, habe aber meine Beiträge zur Lebensversicherung weiterbezahlt.
Ich mache nun meine Steuererklärung per ALDI-Steuerprogramm, dieses berücksichtigt für die Verlustberechnung zwar die Werbungskosten, aber nicht die Beiträge zur Lebensversicherung.

Wie ist das - werden für den Verlust nur Werbungskosten verrechnet, aber keine LV-Beiträge ?

Vielen Dank

Sven

Was denn für eine Verlustberechnung? Hattest du denn negative Einkünfte?
Wenn du keine Steuern bezahlt hast, und das hast du nicht, wenn du durchgehend ALG 1 bezogen hast, gibt es auch keine Steuern wieder. Den Verlustvortrag kannst du erst ansetzen, wenn deine Werbungskoste, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen dein Einkommen übersteigen und du ein negatives Einkommen hast. Allerdings könnte dann das Finanzamt auch auf die Idee kommen, zu fragen, wovon du gelebt hast.

Data

Danke für die Antwort. Ich habe nur von ALGI gelebt, aber dennoch verschiedene Ausgaben getätigt, die ich als Beschäftigter von der Steuer absetzen könnte, wie zb Laptop Büromaterial Fortbildung.
Diese Kosten möchte ich nun ins nächste Jahr vortragen, um sie dann (wenn wieder in Arbeit) von der Steuer abzusetzen.
Meine Frage bezog sich letztlich darauf, ob ALLE diese sonst absetzbaren Ausgaben für so einen Vortrag verwendet werden können.
Wenn Du da noch was zu weisst-gerne?
Vielen Dank