Hallo nochmal,
folgendes Beispiel:
Jemand arbeitet im 1. HJ als Angestellter und hat einen Betrag X verdient. Im 2. HJ beginnt die Selbstständigkeit und das Gewerbe landet im Minus.
Frage:
Wird das Minus der selbstständigen Tätigkeit mit den Einkünften als Angestellte verrechnet, wodurch sich die Steuerlast für das Gehalt des 1. HJ verringert
oder
kommt der Verlust des Gewerbes in einen Verlustvortrag und wird mit zukünftigen Gewinnen des Gewerbes verrechnet?
Ich danke euch!!!
LG Nadine