Verlustvortrag bei verschmelzung

Hallo,

eine GmbH mit Verlustvortrag soll mit einer KG verschmolzen werden.
Wird der Verlustvortrag der GmbH bei der Verschmelzung in die KG mitgenommen?

Hallo,

nein der Verlustvortrag geht nicht über (§ 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG). In solchen Fällen kann eine Veräußerung des Betriebsvermögens an die KG steuerlich günstiger sein als eine Verschmelzung.

MfG

Danke für den Hinweis, soweit alles klar.
Ein Problem besteht jedoch, wenn die KG über eine Immobilie im Sonder-Betriebsvermögen verfügt, die im Falle der KG-Auflösung die stillen Reserven offenlegt und entsprechende Steuerzahlung nach sich zieht.
Gesucht wird eine Gestaltung der Umwandlung zweier Firmen (GmbH mit Verlustvortrag einerseits und KG mit Immobilien-Sonderbetriebsvermögen andrerseits) in nur eine neu zu gründende oder umzuwandelnde/verschmelzende Firma (Rechtsform egal) bei steurl. Optimierung, d.h. Nutzung des Verlustvortrags und Nicht-Auflösen der stillen Reserven.
Gibt es denn so etwas überhaupt?

Ist evtl. eine Einbringung der KG (samt Immobilie) in die GmbH denkbar, so dass sich Verlustvortrag und aufgelöste stillen Reserven ausgleichen??

Komplex, nicht wahr?

hallo,

wie du sehen kannst, habe ich einige zeit nachgedacht, bin aber leider nicht zu einer zielführenden lösung i.s. deiner frage gekommen. vielleicht kann ein anderer helfen ?

mfg