Hallo Leute,
ich habe heute mal wieder eine ganz spezielle Frage. Ich
habe in 2016 Aktien erworben. Wenig später ist das Unternehmen in Konkurs
gegangen und ist nun nicht mehr im Handelsregister eingetragen. Nun habe ich
mir die Aktien von meiner Depotbank ausbuchen lassen, natürlich wertlos. Das
Finanzamt hat nun aber diesen Verlust nicht anerkannt und mir keinen
Verlustvortrag gewährt. Hiergegen habe ich unter Begründung des Urteils vom BUNDESFINANZHOF
vom 12.5.2015, IX R 57/13 Einspruch eingelegt. Nun wurde dieser Einspruch auch
wieder abgelehnt mit der Begründung, dass keine Veräußerung vorliege. Genau das
sagt doch aber das Urteil vom Bundesgerichtshof aus, dass eine Veräußerung zur
Anrechnung nicht mehr zwingend vorliegen muss. Ein ähnliches Urteil gibt es
auch schon in Bezug auf einen Privatkredit bei Insolvenz des
Schuldnerunternehmens. Dieses bezieht sich auch auf das Urteil des
Bundesfinanzhofes und trägt folgendes Aktenzeichen: BFH
v. 24.10.2017 - VIII R 13/15
Was meint ihr, soll ich damit nun vor
Gericht ziehen? Es geht um einen Verlust von über 10.000 € und damit um Steuern
von etwa 3000 € die ich irgendwann (wenn
meine übrigen Verlustvorträge mal weg sind) mal sparen kann. 2. Frage: Muss ich
dazu zwingend einen Anwalt haben?
3. Frage: Soll ich die Inhalte der Urteile posten? Wird dann aber arg lang.