Verlustvortrag bis auf 0 grundgesetzkonform?

Wenn ich in mehreren Jahren in Folge ein negatives Einkommen erzielt habe (z.B. auf Grund von Renovierung eines vermieteten Hauses) kann ich den Verlust ja vortragen. Meine „Probleme“ dabei sind:
a. dass der Verlust erst ab einem Einkommen von 0 berechnet wird und
b. dass in den Folgejahren der Verlust auch bis zum Einkommen von 0 aufgezehrt wird.

Dies stellt nach meinem laienhaften Verständnis doch eigentlich eine Benachteiligung gegenüber „Normalverdienern“ dar, denn die haben ca. 8000 EUR unversteuertes Einkommen zur Verfügung, von dem sie leben können - in o.g. Fällen aber bleibt „quasi“ kein existenssicherndes Grundeinkommen übrig.

Ich weis, dass das alles in § 10d Abs. 2 und Abs. 4 EStG geregelt ist - die eigentliche Frage ist, ob das Gesetz im Sinne der „Gleichbehandlung“ grundgesetztkonform ist bzw. ob das bereits mal geprüft wurde?

ich sehe die Sache so:

  • Jemand der nur Verluste macht mit einem Objekt, kein Einkommen erzielt, wird er vom Staat zum Leben subventioniert?
  • Steuer unterliegen nicht ein Gleichbehandlungsgesetz sondern ein Steuergesetz (der nicht undbedingt fair ist, bzw. mit meinem Rueckblick sind die Kapitalsteuer viel weniger als die Arnbeitssteuer, was dfazu bringt dass die reiche imnmer reicher werden und die arbeitende immer arbeiten muessen)
    Ich sehe leider kein Wiederspruch.
    Wenn Sie nicht zurechtkommen mit Ihrem Objekt, verkaufen Sie es. Auf Verlustsachen bleiben zu wollen (auch wenn es von Familie ist), bringt nix, reflektiert nur die Gewohnheit der Menschen, die immer sammeln wollen.
    Alles klingt sicherlich nicht sehr motivierend fuer Sie, aber es ist meine Lebenserfahrung wo ich um mich herum (in der Familie), Leute habe, die an das Steueramt enorme Geld-Mengen vorbeigeschleust haben (keine Arbeitsnehmer), und die auch staendig von Ungerechtigkeit sprechen…
    Wenn man etwas im Bereich Gerechtigkeit starten muesste dann moechte ich
    a) viel mehr Kapitalsteuer und Finanzsteuer sehen
    b) ein Bestandsteuer (Steuer auf vorhandenen Haueser, Grundstuecke)
    c) weniger Einkommensteuer
    d) unversteuerte Pauschale die weit über ein subventiioniertes Leben stehen (6…12x Hartz4)
    e) ab 200000 Euros fuer 2 Personen: steigende Steuersaetze bis 90% ab 500000
    Auch noch: auch das Grundgesetz kann falsch sein: die Menschenrechte und Anti-Korruptionsorganisationen bemaengeln viele Gesetze in Deutschland. Sie auf zum Teil falsche Gesetze zu beziehen ist ja eine Sache.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

Leider kann ich ihnen da auch nicht weiterhelfen.

Gruß
monika61

Bin leider überfragt.

Hallo
Da kann ich dir leider gar keine Antwort drauf geben.
Sorry
Lg Mausi123

hallo,

m.e. gab es bereits mehrere verfassungsrechtl. klagen, die alle abgewiesen wurden.

die verlustverechnung gibt es m.e. auch schon seit 20 jahren.

Hallo,

diese Frage an einen Rechtsanwalt würde wohl mehr Erfolg haben.
Wenn man als „Normalverdiener“ Verluste aus nichtselbständiger Arbeit macht (z.B. geringer Lohn, hohe Werbungskosten durch lange Wege), kann man diese doch auch nicht so lange vortragen, bis sie sich auswirken würden, also wo ist das jetzt ungerecht?

Mehr Gedanken würde ich mir allerdings machen, ob auf der Steuererklärung ein Vorläufigkeitsvermerk steht, denn dann kann das Finanzamt nach 3-4 Jahren ständiger Verluste sagen, man hatte nie die Absicht, Gewinne mit der Vermietung zu erziehlen und macht alle Steuerbescheide rückgängig.

Viele Grüße,
C.

Hallo,

leider kann ich nicht weiter helfen.

Hallo,

ich empfehle Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht !!!

Diese schwerwiegende Frage für immobilienbesitzer muß dringend grundsätzlich geklärt werden, damit die armen Immobilienbesitzer nicht gegenüber kleinen Arbeitnehmern benachteiligt werden.

Hoffentlich hat die staatliche Unterstützung ausgereicht für einen angemessenen Lebensstil bei den vielen Immobilienverlusten.

Man kann den Nachteil aber auch durch schnellsten Verkauf der Immobilie beseitigen !!!

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Aber diese Frage kann ihr Steuerberater beantworten, ich müsste erst recherchieren.

Mfg

Angela06