Wenn ich in mehreren Jahren in Folge ein negatives Einkommen erzielt habe (z.B. auf Grund von Renovierung eines vermieteten Hauses) kann ich den Verlust ja vortragen. Meine „Probleme“ dabei sind:
a. dass der Verlust erst ab einem Einkommen von 0 berechnet wird und
b. dass in den Folgejahren der Verlust auch bis zum Einkommen von 0 aufgezehrt wird.
Dies stellt nach meinem laienhaften Verständnis doch eigentlich eine Benachteiligung gegenüber „Normalverdienern“ dar, denn die haben ca. 8000 EUR unversteuertes Einkommen zur Verfügung, von dem sie leben können - in o.g. Fällen aber bleibt „quasi“ kein existenssicherndes Grundeinkommen übrig.
Ich weis, dass das alles in § 10d Abs. 2 und Abs. 4 EStG geregelt ist - die eigentliche Frage ist, ob das Gesetz im Sinne der „Gleichbehandlung“ grundgesetztkonform ist bzw. ob das bereits mal geprüft wurde?