… verschieben?
Jemand ist in Rente und hat noch einen Verlustvortrag
von ca.4000€. Er bräuchte aber für 2011 und 2012 keine
Steuern zu zahlen. Er bräuchte wahrscheinlich erst für 2013 Steuern zahlen, da er dann noch eine Zusatzrente erhält.
Er hat vom Finanzamt die Auskunft erhalten, das er eine
Einkommenssteuerklärung machen müsse, aufgrund des Bescheides über den Verlustvortrag.
Gibt es für diesen Jemand die Möglichkeit, sich von der
Pflicht der Abgabe der Steuererklärung befreien zu lassen, um den Verlustvortrag erst mit der Steuererklärung für 2013 einzureichen?
"Er hat vom Finanzamt die Auskunft erhalten, das er eine
Einkommenssteuerklärung machen müsse, aufgrund des Bescheides
über den Verlustvortrag.
Gibt es für diesen Jemand die Möglichkeit, sich von der
Pflicht der Abgabe der Steuererklärung befreien zu lassen, um
den Verlustvortrag erst mit der Steuererklärung für 2013
einzureichen?"
nein, das hat das FA doch ausdrücklich gesagt - der Verlust wird vorrangig mit den positiven Einkünften 2011 + 2012 verrechnet, was dann noch übrig bleibt, kann für 2013 genutzt werden - da gibt es kein Wahlrecht!
Lia