Verlustvortrag geltend machen

Hallo,

mein Schwiegersohn studiert. Er hat für seine vorweggenommenen Werbungskosten durch sein Studium einen anerkannten Verlustvortrag erhalten.
Das Finanzamt hat nun automatisch im Folgejahr diesen Verlustvortrag bei der Einkommensteuererklärung von den Einkünften abgezogen, obwohl er noch gar nicht fertig ist mit seinem Studium (er hat im letzten Jahr geheiratet und seine Frau hat Einkommen).Sie sind auch ohne Verlustvortrag unter der Einkommensgrenze.
Er möchte aber den Verlustvortrag erst dann berücksichtigt haben, wenn er auch eigenes Einkommen hat.

Kann man sich das Jahr aussuchen, in dem man den Verlustvortrag geltend machen will ? Wo steht denn darüber etwas ?

Vielen Dank im voraus für eure Antwort.

Hallo Rosmarin,

leider, leider ist das Finanzamt hier im Recht.
Und das hat sogar schon der Bundesfinanzhof entschieden.
Folgendes habe ich für Dich:

„Der festgestellte, nach dem Rücktrag evtl. noch verbleibende Verlustbetrag - oder bei Verzicht auf einen Verlustrücktrag der gesamte Verlustbetrag - wird vom Finanzamt zwingend ohne Begrenzungsmöglichkeit mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Folgejahres bis zu einer Million Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zum doppelten Betrag) verrechnet, und zwar vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen (§ 10 d Abs. 2 EStG). Verfassungsgemäß ist, dass der Verlust zwingend auch in solche Veranlagungszeiträume vorgetragen wird, in denen der Steuerpflichtige nur ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags hat (BFH-Urteil vom 26.7.2005, XI B 93/03, BFH/NV 2005 S. 2001; Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht angenommen).“

Eine Lösung wäre dann vielleicht noch, dass Deine Tochter und Dein Schwiegersohn eine getrennte Steuererklärung abgeben. Das ist auch für Ehepaare jederzeit möglich. Dazu darf aber der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig sein. Dann kann noch von der Ehegattenveranlagung auf eine getrennte Veranlagung umgeschwenkt werden.

Viel Erfolg und viele Grüße
Andrea