Verlustvortrag Handwerkerrechnungen?

Hallo die Wissenden,

Handwerkerlöhne sind bekanntlicherwiese in der ESt-Erklärung nur bis zu einem (jährlichen) Höchstbetrag wirksam.
Kann man jedoch deutlich höhere Aufwendungen eines Jahres (z.B. PVA, energetische Sanierungen) auf mehrere Jahre verteilen ? Und wie macht man das ?

Gruß
Karl

Hallo Karl,

wie Du schon in der Überschrift schreibst: Verlustvortrag ist der Vortrag von Verlusten. Sonderausgaben und vergleichbare Aufwendungen mindern nicht die Einkünfte, sondern das zu versteuernde Einkommen, da gibt es keinen Vortrag, und haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mindern zu einem festen Prozentsatz unmittelbar die ESt.

Das wird aber kaum nötig sein, weil sich nur 20 Prozent der Arbeitskosten steuermindernd auswirken und die ESt maximal um 1.200 € (entsprechend 6.000 € Arbeitskosten) ermäßigt wird; auch von einem Projekt mit sichtbaren Kosten bleibt gar nicht so sehr viel, wenn man Material, beigestellte Leistungen Dritter, Maschinen-, Werkstatt- und Fahrzeugkosten weglässt und nur die pure Arbeitserledigung rechnet.

Für energetische Sanierungen gibt es den § 35c EStG - mal in Ruhe lesen und, wenn noch Fragen sind, weiterfragen.

Photovoltaik wird über die ESt dadurch gefördert, dass die Entgelte für eingespeisten Strom bei Anlagen bis 30 kWp von der ESt befreit sind.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

vielen Dank für die Hinweise. Zur Lektüre von § 35c braucht man ja wirklich Ruhe. Aber da muss man eben „durch“.
Nehmen wir mal als Beispiel € 10000 Arbeitskosten in 2023. Dann wären davon € 6000 in 2023 steuermindernd. Ließen sich dann noch € 4000 nach 2024 geltend machen ?

Gruß
Karl

Woher kommen die genau?

Lohnkosten-Ausweis auf Rechnung für z.B.

  • PVA : € 3000 ,
  • Sanierung Heizsystem : € + 6000
  • diverse Reparaturen.

Woher die plus 6000 kommen : von (m)einem Bankkonto.
Wohin die gingen : auf das Konto eines Handwerkers

Das meinte ich nicht, sondern vielmehr, wie du auf die 6000 kommst. Ich lese im verlinkten

[quote=„Aprilfisch, post:2, topic:9516055“] § 35c EStG
[/quote]

u. a.

(1) Für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt.

Das wären 2x 700 und 1x 600 bei deinen angenommenen Ausgaben von 10.000 € als Lohnkosten.

Mir ist nicht klar, ob die PVA zu den Maßnahmen gehört, aber da @Aprilfisch den Paragraphen ins Gespräch gebracht hat, wird er sich etwas dabei gedacht haben.

Servus,

nein - ich bezog mich auf

§ 35c EStG greift nur bei energetischen Sanierungen, die im Einzelnen in Absatz 1 aufgezählt sind. Bei diesem sind übrigens die gesamten Aufwendungen und nicht nur die Arbeitskosten wie bei § 35a Bemessungsgrundlage für die ESt-Ermäßigung.

Schöne Grüße

MM