Verlustvortrag in der Einkommensteuererklärung

Hallo,
ich habe ein Gewerbe, in 2016 habe ich Verlust gemacht, in 2017 habe ich so wenig Gewinn gemacht, dass keine EKST Zahlung fällig ist. Muss ich denn den Verlustvortrag trotzdem in Zeile 94 eintragen? Der bleibt ja erhalten.
Danke
Nik

Wie kommstdu darauf? Der Verlust wird verrechnet, auch wenn deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen sollten. Ob du den einträgst oder nicht, ist egal, denn das Finanzamt macht das auch ohne Antrag von Amts wegen.

ich dachte, den kann man über die Jahre mitnehmen, solange bis er aufgebraucht ist?
Was wird denn verrechnet, wenn ich sowieso keine EKST nachzahlen muss

Schon, aber er „verbraucht“ sich ja.

Er wird bei den Einkünften verrechnet (Gesamtbetrag der Einkünfte, also noch vor Sonderausgabenabzug, außergewöhnlichen Belastungen, Steuerermäßigungen und Pipapo), auch wenn die Einkünfte so niedrig sind, dass keine Steuern erhoben werden.

das verstehe ich nicht, was wird dann wo hinzu gerechnet, ich sage jetzt mal fiktiv:

Gewinn laut EÜR 10.000
Verlustvortrag 2000

???

wie folgt:

Gesamtbetrag der Einkünfte 10.000

  • Verlustvortrag 2000
  • Sonderausgaben etc.
    =zu versteuerndes Einkommen

Und dein Verlust wird wie folgt festgestellt

Festgestellter Verlustvortrag 31.12.2016 2000

  • Verrechnung 2017 2000
    =verbleibender Verlustvortrag 0

Nutzbar kannst du deine Verluste nur machen, indem du den Gewinn 2017 erhöhst oder indem du einen Verlust ausweist.

Servus,

je nach Verhältnissen in 2015 ist der Verlust 2016 vielleicht schon per Verlustrücktrag genutzt worden, und Dominic hat sich zwar über den warmen Regen gefreut, aber sich unter Umständen gar nicht überlegt, wo der herkam.

Schöne Grüße

MM

wie, verstehe ich nicht, hier mal meine Zahlen:

EKST festgesetzt 0,00
Einkünfte -3.815,-
beschr. abziehb. Sonderausg. 5.821
pausch außergewl. Belast. 36
Überbelastungsbertrag 3.279
zu versteuerndes EK -12.951

Meine EÜR ergab -6.310,64

Steuerbescheide werden ja auch nicht gelesen, die meisten schauen nur auf die Erstattung oder die Nachzahlung und blenden den Rest vollständig aus. Das löst dann oft Erstaunen aus, wenn der Steuerpflichtige fragt: „Warum setzen Sie dies und das nicht für mich an? Ich habe das bisher immer abgesetzt!“ und man entgegnet „Ja, das haben sie tatsächlich immer angegeben, aber das Finanzamt hat das auch immer gestrichen!“.

Guten morgen,

ja u nein, ich habe meinen Bescheid schon gelesen. Aber vielleicht nicht ganz verstanden. Ich habe gesehen, dass ich das was ich voraus gezahlt habe zurückbekomme, was für mich verst. war, da ich ja Miese gemacht habe. Aber eine Erklärung wie sich die Zahlen zusammensetzen und wieso man da ein Verlustvortrag drin steht habe ich nicht. Woher auch, ich wüsste nicht, wo ich dafür eine finden könnte. Könntest Du es mir erklären? Ich bin Hanwerker und kein Finanzgenie.