ich habe in den letzten Jahren während meines Studiums regelmäßig negative Einkünfte erwirtschaftet, da ich nur in den Semesterferien gejobbt habe. Nun hoffe ich, dass in 2004 nach Abschluss des Diploms die regelmäßigen Gehaltszahlungen einsetzen
Dazu meine Frage: Wie funktioniert das ganz praktisch mit dem Verlustvortrag? Muss ich beim FA beantragen, dass meine negativen Einkünfte der Vorjahre berücksichtigt werden? Wenn ja, wo im Formular oder gibt’s da einen gesonderten Antrag?
Werden dann nur die negativen Einkünfte aus dem vergangenen Jahr übernommen (also in meinem Fall von 2003) oder geht das auch für mehrere Jahre?
du musst für jedes jahr, in dem die neg. einkünfte entstanden sind eine einkommensteuererklärung abgeben und die beschränkung des verlustrücktrages mit 0,00 beantragen…dann werden die verluste saldiert vorgetragen bis ins jahr 2004…
gruß inder
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wie schon gesagt, musst du für vorjahre die steuererklärungen einreichen. nur hast du pech, für das jahr 2001 ist die abgabefrist am 31.12.2003 ausgelaufen. so wie du es nämlich darstellst, bist du arbeitnehmer gewesen. nur wenn eine der ausnahmen des § 46 EStG greift, bist du verpflichtet zur abgabe und kannst noch ein paar vorjahre mehr einreichen…
du brauchst/kannst also nur noch verluste aus 2002 + 2003 vortragen in das jahr 2004.
danke für deine Antwort, habe dazu direkt noch eine Folgefrage:
Ich habe die ESt-Erklärung für 2002 aber schon letztes Jahr abgegeben und auch den Bescheid schon seit einigen Monaten. Kann ich dann nur noch für 2003 die Beschränkung des Verlustrücktrags beantragen, da ich diese Steuererklärung noch nicht abgegeben habe oder geht das auch noch rückwirkend (die negativen Einkünfte sind ja im Bescheid des FA ausgewiesen)?
Danke,
Silke
Moin,
du musst für jedes jahr, in dem die neg. einkünfte entstanden
sind eine einkommensteuererklärung abgeben und die
beschränkung des verlustrücktrages mit 0,00 beantragen…dann
werden die verluste saldiert vorgetragen bis ins jahr 2004…
danke für deine Antwort, ich hoffe, ich poste nicht zu viel (ist meine erste Frage hier) und habe auch schon Inder geantwortet
Ich hatte immer nur Einkünft aus nichtselbständiger Arbeit und werde mal schauen, ob ich beim FA die negativen Einkünfte aus 2002 (für die ich bereits einen Bescheid habe) noch rückwirkend anerkannt bekomme. Für 2003 ist es ja dann kein Problem, da ich da noch keine Steuererklärung abgegeben habe.
Grüße,
Silke
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danke für deine Antwort, habe dazu direkt noch eine
Folgefrage:
Ich habe die ESt-Erklärung für 2002 aber schon letztes Jahr
abgegeben und auch den Bescheid schon seit einigen Monaten.
Kann ich dann nur noch für 2003 die Beschränkung des
Verlustrücktrags beantragen, da ich diese Steuererklärung noch
nicht abgegeben habe oder geht das auch noch rückwirkend (die
negativen Einkünfte sind ja im Bescheid des FA ausgewiesen)?
Hallo nochmal,
sind denn im 2002er bescheid die neg. einkünfte ausgewiesen und was hat das fa damit gemacht - zurückgetragen oder hast du einen bescheid über den vortragsfähigen verlust zum 31.12.2002 erhalten ?
gruß inder
Danke,
Silke
Moin,
du musst für jedes jahr, in dem die neg. einkünfte entstanden
sind eine einkommensteuererklärung abgeben und die
beschränkung des verlustrücktrages mit 0,00 beantragen…dann
werden die verluste saldiert vorgetragen bis ins jahr 2004…
sind denn im 2002er bescheid die neg. einkünfte ausgewiesen
und was hat das fa damit gemacht - zurückgetragen oder hast
du einen bescheid über den vortragsfähigen verlust zum
31.12.2002 erhalten ?
gruß inder
Hallo,
ich habe nochmal genau in meinen Unterlagen geschaut: Im Steuerbescheid für 2001 und 2002 wurde das zu versteuernde Einkommen nach den üblichen Rechnschritten jeweils als negativer Betrag angegeben. Was das FA damit gemacht hat? Keine Ahnung. Ich habe keinerlei zusätzliche Bescheide bekommen bzw. im Steuerbescheid steht nichts mit Verlustvortrag drin.
Allerdings habe ich auch bei der ESt-Erklärung nie das Feld für „Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ angekreuzt, weil ich gar nicht wusste, was das bedeutet bzw. mir keine Gedanken deswegen gemacht habe.
Heißt das, die beiden Beträge sind verfallen und ich kann es jetzt nur noch für 2003 richtig machen oder ist da noch etwas zu retten?
massgebend für den verlustvortrag ist nicht das zu versteuernde einkommen sondern der gesamtbetrag der einkünfte !
wenn dieser neg. war, dann hat das fa die werte entweder zurückgetragen
oder vorgetragen - sollte der rücktrag für dich keine auswirkungen gehabt haben, hätte das fa dich darauf hinweisen müssen, das du den verlustvortrag beantragst…rufe am besten mal deinen sachbearbeiter beim fa an und frage was mit den verlusten passiert ist…
gruß inder
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