Guten Abend,
ich würde gern wissen, wie u. ob man einmalige Gewinne bzw. Verluste aus Vermietung u. Verpachtung einen Verlustvortrag geltend machen kann.
Also angenommen A hat Mitte letzten Jahres ein Einfamilienhaus für den Eigenbedarf gekauft. Das Objekt war aber noch bis Ende d. J. vermietet.
LG Spinadl