Verlustvortrag nach §10d Abs.4 EStG

Hallo, ich habe einen obengenannten Verlustvortrag und habe gelesen das für Anleger mit Verlusten aus dem wertlosen Verfall von Kapitalanlagen bzw, Termingeschäften die eingeschränkte Verlustverrechnung mit dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen wurde. Aber wo kann ich dies im Steuerausgleich bei Elster oder im Programm von Steuersparerklärung eintragen?

Viele Grüße

Ortho

Servus,

der Verlustvortrag ist bereits festgestellt worden, der muss nicht nochmal neu erklärt oder veranlagt werden.

Schöne Grüße

MM