Verlustvortrag nach Auflösung einer GbR

Hallo Steuerexperten,

bevor wir uns in der hitzigen Diskussion, die gerade im Büro tobt, die Köpfe einschlagen (jaaaaha, wir hätten durchaus Wichtigeres zu tun, als wilde Steuertheorien zu konstruieren, hat sich aber so ergeben), frage ich mal lieber… :wink:

Stellen wir uns eine aus drei Gesellschaftern (Quote jeweils 33,33333 %) bestehende GbR mit einem nicht unerheblichen Verlustvortrag vor. Nun passiert folgendes: Gesellschafter 1 stirbt, Gesellschafter 2 ist insolvent - Gesellschaft löst sich auf. Was passiert mit dem Verlustvortrag? Kann Gesellschafter 3 zumindest den quotalen Verlustvortrag ‚mitnehmen‘ und geltend machen?

Bitte rettet unseren Bürofrieden (im Moment meinen zwei ‚Ja, er kann‘ - zwei ‚Nö, er hat Pech gehabt‘)…

Merci & Grüße
Renee

Eine GbR kann nur einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag haben und der ist weg, wenn es die GbR nicht mehr gibt.

Beid er Einkommensteuer hat jeder Gesellschafter seinen persönlichen Verlustvortrag (oder auch nicht ).

Vielen Dank! Grüße & owT
Nix drin :wink: