Hallo Steuerexperten,
bevor wir uns in der hitzigen Diskussion, die gerade im Büro tobt, die Köpfe einschlagen (jaaaaha, wir hätten durchaus Wichtigeres zu tun, als wilde Steuertheorien zu konstruieren, hat sich aber so ergeben), frage ich mal lieber… 
Stellen wir uns eine aus drei Gesellschaftern (Quote jeweils 33,33333 %) bestehende GbR mit einem nicht unerheblichen Verlustvortrag vor. Nun passiert folgendes: Gesellschafter 1 stirbt, Gesellschafter 2 ist insolvent - Gesellschaft löst sich auf. Was passiert mit dem Verlustvortrag? Kann Gesellschafter 3 zumindest den quotalen Verlustvortrag ‚mitnehmen‘ und geltend machen?
Bitte rettet unseren Bürofrieden (im Moment meinen zwei ‚Ja, er kann‘ - zwei ‚Nö, er hat Pech gehabt‘)…
Merci & Grüße
Renee