Verlustvortrag nachträglich geltend machen

Hallo zusammen,

Folgendes Szenario:
Im Jahr 200X wurde ein Verlust aus Aktiengeschäften, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen, erzielt.
Im Jahr 200x+1 wurde eine Steuererklärung beim FA eingereicht, in der die Verluste nicht aufgeführt waren.
Das FA erstellt den Steuerbescheid und dieser wird bestandskräftig.
Im Jahr 200x+2 werden die Verluste an das FA nachgemeldet.
Das FA antwortet, dass diese nicht berücksichtigungsfähig sind, da der Steuerbescheid bestandskräftig ist und aus den nachgereichten Unterlagen nicht hervorgeht, dass diese erst seit kurzem vorliegen.

Frage:
Muss überhaupt nachgewiesen werden, dass Unterlagen erst seit kurzem vorliegen?
Oder gilt
http://steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13950…
d.h. bei bestandskräftigem Steuerbescheid ist eine Nachmeldung der Verluste noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist für den Steuerbescheid möglich.

Wie schätzt ihr den Sachverhalt ein?
Welche nächsten Schritte wären sinnvoll?

Die im link vertretene Auffassung ist zweifelhaft.

Aufgrund der dort zitierten BFh-Urteile wurde der § 10d geändert, und zwar wurden die Sätze 5 und 6 im Absatz 1 ergänzt.

Dadurch ist eine Rechtsunsicherheit entstanden, die, soweit ich weiß, noch nicht geklärt ist.

Das müsste noch höchstrichterlich geklärt werden.