Verlustvortrag oder Verlustrücktrag

Hallo liebe WWW-Experten,

wir haben im Freundeskreis folgenden fiktiven Fall diskutiert:

2005 ist jemand als Arbeitnehmer beschäftigt und verdient 40.000 € und zahlt dafür auch Einkommenssteuer.
2006 macht er sich Selbständig und erhält vom Finanzamt einen Bescheid über einen Verlustvortrag von 8.000 €

Die Diskussion ging jetzt darum, kann man die 8.000 € mit den Einkommen aus Nichtselbstständiger Arbeit aus 2005 verrechnen (als Verlustrücktrag) oder geht nur der Verlustvortrag in 2007.

Wir haben uns knapp mit 3:2 für die letzte Möglichkeit entschieden.

Was meinen die Experten, liegen wir falsch?

Beste Grüße

Hallo Thomas,

2005 ist jemand als Arbeitnehmer beschäftigt und verdient
40.000 € und zahlt dafür auch Einkommenssteuer.
2006 macht er sich Selbständig und erhält vom Finanzamt einen
Bescheid über einen Verlustvortrag von 8.000 €

Die Diskussion ging jetzt darum, kann man die 8.000 € mit den
Einkommen aus Nichtselbstständiger Arbeit aus 2005 verrechnen
(als Verlustrücktrag) oder geht nur der Verlustvortrag in
2007.

geregelt ist das Ganze in § 10d EStG.

Es gibt einen Verlustrücktrag und dieser wird automatisch vom Finazamt vorgenommen.

In Euerem Fall heisst das, dass dieser jemand einen Verlust in 2006 von 48.000 € hatte.
40.000 € wurden automatisch rückgetragen, 8.000 bleiben als Vortrag übrig, da im Vorjahr nicht genug positive Einkünfte da waren.

Auf Antrag hätte der Verlustrücktrag auf einen beliebigen Betrag beschränkt werden können.
Dies ist grundsätzlich auch sinnvoll, da z.B. bei einer Beschränkung auf 30.000 € auf die in 2005 verbleibenden positiven 10.000 € auch keine Steuer angefallen wäre.
Ein Verlustvortrag würde dann noch in Höhe von 18.000 € bestehen.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

ich verstehe nicht wie Du auf die 48.000 € Verlust in 2006 kommst.

2005 war in dem Beispiel ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit von 40.000 €.
In 2006 eine Verlust von 8.000 €

Kannst Du noch einmal Licht ins Dunkle bringen?

Danke

Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Chris,

ich verstehe nicht wie Du auf die 48.000 € Verlust in 2006
kommst.

2005 war in dem Beispiel ein Einkommen aus nichtselbständiger
Arbeit von 40.000 €.
In 2006 eine Verlust von 8.000 €

Kannst Du noch einmal Licht ins Dunkle bringen?

Ich versuchs.

2005 ist jemand als Arbeitnehmer beschäftigt und verdient
40.000 € und zahlt dafür auch Einkommenssteuer.
2006 macht er sich Selbständig und erhält vom Finanzamt einen
Bescheid über einen Verlustvortrag von 8.000 €

Da von Amts wegen (automatisch) ein Verlustrücktrag gemacht werden muss habe ich angenommen, wenn das Finanzamt einen Bescheid mit einem Verlustvortrag von 8.000 € geschickt hat, dann muss es vorher schon 40.000 € Verlust verrechnet haben. Der ursprüngliche Verlust muss dann 48.000 € gewesen sein.

Wenn nun wirklich nur ein Verlust von 8.000 € gemacht wurde, dann müsste dieser mit den 40.000 in 2005 verrechnet werden, es bliebe dann ein Verlustvortrag von 0.

Irgendwo passt hier etwas nicht zusammen.

Grüße
Chris

Das ist im Finanzamt nicht richtig gelaufen.

Das FA hätte zuerst einen Verlustrücktrag machen müssen, wenn der Stpfl. nichts anderes bestimmt hat.

In diesem Fall muss man gegen den Verlustfeststellungsbescheid (nicht Einkommensteuerbescheid !) 2006 Einspruch einlegen und den Verlustrücktrag nach 2005 beantragen.