Verlustvortrag sinnvoll?

Hallo ihr da draußen,

nehmen wir mal an eine verheiratete Frau mit zwei Kindern arbeitet Halbtag und ihr Mann ist Azubi, beide zahlen derzeit keine Lohnsteuer haben aber diverse Ausgaben in Form von Weggegeld zur Arbeit und Kindergartenbeiträge.

Nun haben die beiden mal etwas von einem Verlustvortrag gehört wo man derartige dinge geltend machen kann oder so. Nun würde mich mal interessieren was genau ist ein Verlustvortrag für Privatpersonen? Und würde sich das in diesem fiktiven Falle lohnen?

P.s.: Der Azubi hat seine Aubildung bereits 2010 begonnen war in dem Jahr und zwei Jahre zuvor aber bereits vollzeit Angestellt und hat somit Lohnsteuer gezahlt wofür er auch einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht habe.

Gruß
Tobi

Hallo,

Nun haben die beiden mal etwas von einem Verlustvortrag gehört wo man derartige dinge geltend machen kann oder so. Nun würde mich mal interessieren was genau ist ein Verlustvortrag für Privatpersonen? Und würde sich das in diesem fiktiven Falle lohnen?

Um es mal kurz zu machen und allgemein bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit zu bleiben: Für den Verlustvortrag müssen die Einkünfte über den steuerlich anerkannten also abzugsfähigen Kosten liegen. Es reicht also nicht keine Steuern zu zahlen, was bei einem Ehepaar schon mehr als 16.000€ netto im Jahr an Einkommen sein können, sondern es müsste tatsächlich ein Minusbetrag für mindestens einen rauskommen.
Es gibt da auch kein Wahlrecht, ob man nun dieses Jahr die Werbungskosten geltend macht oder sie in einem Verlustvortrag steckt. Es wäre bestenfalls denkbar, dass einer von beiden höhere Kosten als Einkünfte hat und die getrennte Veranlagung gewählt wird. Dann könnte dieser Verlust vorgetragen werden. Das geschieht dann auch mehr oder weniger automatisch.

Grüße

Das heisst also, die Werbungskosten des gesamten Jahres müssen Höher sein wie das Jahresgehalt einer der beiden Personen? Verstehe ich das richtig?

Hallo,

Das heisst also, die Werbungskosten des gesamten Jahres müssen Höher sein wie das Jahresgehalt einer der beiden Personen?

Bei gemeinsamer Veranlagung müssten die Werbungskosten beider das gemeinsame Einkommen übersteigen. Bei getrennter Veranlagung gilt das eben für das Einkommen und die Werbungskosten für jeden einzelnen.

Grüße