Verlustvortrag trotz Einnahmen möglich bzw. sinnvoll?

Hallo,

ich habe bis Ende 2017 studiert und nebenbei als studentische Hilfskraft gearbeitet. Dadurch habe ich Einnahmen erzielt (ca. 450 € durchschnittlich im Monat), jedoch keine Steuern gezahlt.

Nun arbeite ich seit 2018 Vollzeit und würde gerne meine Steuererklärung für 2017 machen. Laut Steuerprogramm kam ich nach allen Eingaben auf ein Ergebnis von 0 €.

Wäre nun ein Verlustvortrag möglich bzw. wäre dieser sinnvoll/lohnend?

Vielen lieben Dank und Grüße,
Jenny

Sinn macht das, wenn du einen Verlust beim Gesamtbetrag der Einkünfte erzielst. Diesen kannst du gesondert feststellen lassen (durch Abgabe der Einkommensteuererklärung) und dann vortragen.

Wenn allerdings die Einnahmen kein Minijob waren, sondern normaler Arbeitslohn, dann müsstest du schon sehr hohe Studienkosten haben, um einen Verlust zu erreichen.

Ebenso ist zu beachten, dass die Studienkosten nur dann als Werbungskosten oder vorweggenommene Betriebsausgaben anzusetzen sind, wenn vorher bereits eine abgeschlossene erste Ausbildung vorliegt (Bachelor reicht), sonst landen sie im Sonderausgabentopf und es entsteht kein vortragsfähiger Verlust.

Wenn du dann schon erklärst, dann kannst du auch gleich bis 2014 zurück erklären, vielleicht auch bis 2011, je nach Einkunfstart.

Kleine Ergänzung:

… und zwar dann für jedes Jahr einzeln die *Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages * in Zeile 2 des Hauptbogens ankreuzen!

Ok, vielen Dank für die Antwort.

Also ich habe vorher eine Berufsausbildung absolviert, daher sind es Werbungskosten.

Aber ich komme im Steuerprogramm nach allen Eingaben auf das Ergebnis 0. Ein Verlustvortrag ist also nur möglich, wenn dort tatsächlich ein negatives Ergebnis heraus kommen würde, oder?

Welches Ergebnis?

Sinn macht es, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ wird. Suche diese Zahl in der Berechnung deines Steuerprogramms. Auf die Höhe der festzusetzenden Steuer oder gar den Erstattungsbetrag kommt es nicht an.