Verlustvortrag und Einkommenssteuer

Ich habe eine sehr grundlegende Verständnisfrage zu Verlustvortrag und Einkommensteuer.

Mal angenommen, bei einem Freiberufler wird in einem Jahr J ein verbleibender Verlustvortag von wenigen tausend Euro X festgestellt. Im darauffolgenden Jahr J+1 würde die Summe seiner Einkünfte diesen Betrag X übersteigen, sein zu versteuerndes Einkommen jedoch den Grundfreibetrag nicht erreichen. Er müsste also für das Jahr J keine Einkommensteuer zahlen.

Der Verlustvortrag würde dennoch bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens komplett von diesen Einkünften abgezogen, sehe ich das richtig? In der Folge wäre steuermindernder Effekt dieses Verlustvortrags im Nichts verpufft, oder?

Begrifflich gesehen minder der Verlustvortrag den Gesamtbetrag der Einkünfte bis auf Null. Der Gesamtbetrag der Einkünfte mindert sich um die Sonderausgaben und evtl. außergew. Belastungen. Man hat also meist dann ein negatives zu versteuerndes Einkommen im Bescheid.

Den Verlustvortrag kann man auch nicht dahingehend begrenzen, dass er sich nur bis zum Grundfreibetrag auswirkt. Ein Lediger zahlt schon bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von ca. 10.000 Euro keine Steuern, trotzdem geht der Verlust soweit runter, bis ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 0 erreicht ist.

Das steht im § 10d und es gibt dazu keine Alternative.

[MOD] Sinn des Disclaimers wieder hergestellt.

Herzlichen Dank. Dann habe ich das ja richtig interpretiert.
Schade für Leute, die auf ein Jahr mit Verlust und ohne Rücktrag eines mit sehr niedrigem Gewinn folgen haben.