Verlustvortrag / verlustverechnung

hallo zusammen,

ich habe zwar schon einiges hierzu gefunden, es bleibt aber immernoch eine frage offen.

nehmen wir mal an mister x hat durch spekulationsgeschäfften verluste erwirtschaftet, sogenannte negative einkünfte. in dem steuerkompass hat mister x gelesen, dass dies einkommensverlsute sind und in erster linie mit gewinnen aus der selben einkommensklasse zu verrechnen sind, der sogenannte horizontaler ausgleich. weiter hat mister x im steuerkompass gelesen, dass wenn immernoch negative einkünfte übrig bleiben diese dann auch mit anderen einkunftsarten zu verrechenn sind, der sogannte vertikale ausgleich.

frage 1: sind die oben genannen negativen einküfte mit dem arbeitnehmer-gehalt gleich zu stellen (beides einkommeneinnahmen und einkommensverluste)
frage 2: wie wird der vertikale ausgleich in der lohnsteuererklärung angegeben, bzw. klappt das wirklich?

grüße
alex

nehmen wir mal an mister x hat durch spekulationsgeschäfften
verluste erwirtschaftet, sogenannte negative einkünfte. in dem
steuerkompass hat mister x gelesen, dass dies
einkommensverlsute sind und in erster linie mit gewinnen aus
der selben einkommensklasse zu verrechnen sind, der sogenannte
horizontaler ausgleich.

Bis hierhin richtig

weiter hat mister x im steuerkompass
gelesen, dass wenn immernoch negative einkünfte übrig bleiben
diese dann auch mit anderen einkunftsarten zu verrechenn sind,
der sogannte vertikale ausgleich.

Das ist nicht richtig.
Spekulationsverluste dürfen nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden, mit keinen anderen Einkünften.