hallo zusammen,
ich habe zwar schon einiges hierzu gefunden, es bleibt aber immernoch eine frage offen.
nehmen wir mal an mister x hat durch spekulationsgeschäfften verluste erwirtschaftet, sogenannte negative einkünfte. in dem steuerkompass hat mister x gelesen, dass dies einkommensverlsute sind und in erster linie mit gewinnen aus der selben einkommensklasse zu verrechnen sind, der sogenannte horizontaler ausgleich. weiter hat mister x im steuerkompass gelesen, dass wenn immernoch negative einkünfte übrig bleiben diese dann auch mit anderen einkunftsarten zu verrechenn sind, der sogannte vertikale ausgleich.
frage 1: sind die oben genannen negativen einküfte mit dem arbeitnehmer-gehalt gleich zu stellen (beides einkommeneinnahmen und einkommensverluste)
frage 2: wie wird der vertikale ausgleich in der lohnsteuererklärung angegeben, bzw. klappt das wirklich?
grüße
alex